Gutschein einlösen nach Insolvenz noch möglich?
Zu meinem Geburtstag vor zwei Jahren habe ich einen Gutschein in Höhe von 25 Euro für einen Besuch in einem Thermalbad erhalten.
Leider habe ich mit der Einlösung zu lange gewartet (hat sich irgendwie nie ergeben bzw. ich habe nicht daran gedacht) und das Bad ist inzwischen aufgrund Insolvenz dauerhaft geschlossen.
Ob es unter einem neuen Betreiber nochmal öffnen wird und dieser Gutschein dann noch verwertbar sein wird, ist ungewiss.
Er ist drei Jahre gültig und somit noch bis Mitte nächsten Jahres.
Hab ich noch eine Chance, mir diesen Gutschein auszahlen zu lassen (über den Insolvenzverwalter) oder werden solche Summen da nicht mehr berücksichtigt bzw. wäre es den Aufwand nicht wert?
8 Antworten
Gutscheine kann man sich nicht auszahlen lassen, kann ich mir nicht vorstellen, dass die eine Ausnahme machen.
Frag doch einfach bei der Stadt nach, ob absehbbar ist, dass dieses Bad von einem anderen Betreiber übernommenwird und ob sie diesen Gutschein akzeptieren würden.
Ansonsten, sag ich mal: Pech gehabt. Ich habe vor einem halben Jahr auch Guthaben für den Besuch in einem Wellenbad gefunden, das Bad wurde inzwischen geschlossen. Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
lg Lilo
Klar, regulär kann man sich Gutscheine nicht ausbezahlen lassen.
Da das Bad ist aber nicht mehr in Betrieb ist und ich somit keine Möglichkeit mehr habe, den Gutschein einzulösen, wäre Auszahlen die einzige Möglichkeit.
Denn es ist zwar kein riesiger Betrag, aber hier hat jemand Geld bekommen, ohne daß eine Leistung dafür erbracht wurde.
Es handelt sich hier nicht um einen rabattschein. Sondern um einen bezahlten Gutschein.
Damit bist du Gläubiger. Wende dich also an den Insolvenzverwalter.
Allerdings bekommst du nur denselben Prozentsatz wie alle Gläubiger. Das kann gut gehen es kann aber auch sein,das du nur Bruchteile des ehemaligen Wertes zurückerhälst.
bei Insolvenz, an welcher Stelle stehst?
melden beim Insolvenzverwalter und Anspruch erheben, du wirst zu 99% leer ausgehen; auch da gibt es Fristen zu wahren
Hinter die 99, kann man noch einmal 99 hinter das Komma setzen.
In deinem Fall, hast du ein Problem. Du kannst dich an den Insolvebnzverwalter wenden und hoffen, das du evtl da einen Teil wieder zurück bekommst.
Da aber warscheinlich etliche noch auf ihr Geld warten, bist du einer von vielen.
Wenn es einen Neuen Betreiber geben sollte, ist er nicht verpflichtet den Gutschein zu akzeptieren. Du hast einen Vertrag mit dem alten Betreiber geschlossen.
Definitiv letzteres, der Insolvenzverwalter wird sich nicht darauf einlassen.