Guten Tag, wie groß muss der Abstand einer Landstraße zu einem freistehenden Einfamilienhaus sein?
Die bestehende Landstraße wird aktuell auf beiden Seiten verbreitert, dadurch verringert sich der Abstand zur bestehenden Wohnbebauung. Ich möchte wissen ob dieser minimierte Abstand nun noch Ok ist.
5 Antworten
Das ist nach Landesrecht verschieden. Gibt es einen Planfeststellungsbeschluss, dann liegen (oder lagen) die Pläne aus und du hast vermutlich die Möglichkeit deine Bedenken innerhalb einer gewissen Frist anzumelden, ist aber auch wieder Landesrecht. Ansonsten bleibt dir nur die Option dich bei deiner zuständigen Straßenaufsichtsbehörde zu erkundigen und du kannst evtl Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen stellen. Kommt aber drauf an, was und wie verbreitert wird, noch eine Fahrspur oder nur ein Rad- und Gehweg.
Bei freien Strecken von Bundesstraßen (und selbstverständlich bei Autobahnen) beträgt der Mindestabstand 40 m.
Freie Strecken sind die Bereiche zwischen Ortsdurchfahrten. Ortsdurchfahrten werden durch Ortsdurchfahrtssteine gekennzeichnet und haben nichts mit Ortseingangsschildern zu tun.
Erstens sind es bei Bundesstraßen nur 20m (§9 FStrG), zweitens ist hiermit nur geregelt, dass du als Bürger mit Bauabsicht soweit von der Straße weg bleiben musst. Dieser Abstand gilt aber nicht zwingend umgekehrt.
Habe lediglich eine Angabe zum Abstand zur Autobahn finden können. Dort werden 40 m angegeben. https://www.beisammen.de/index.php?thread/102372-haus-500m-von-autobahn-l%C3%A4rm/ (Antwort von Skyk2010 um 11,48 Uhr).
Eine verlässliche Angabe bekommst du beim Bauamt. Da reicht bestimmt schon ein Anruf.
der Mindestabstand ist in den Bundesländern unterschiedlich, hier hin Bayern ist er 3 m
ja . das ist im allgemeinen interesse .