Guten Tag. wie kann es sein das es 2 Inkasso Aktenzeichen für eine forderung gibt obwohl die forderung schon bezahlt wurde wurde gesagt es ist ein anderes AZ?
XX100
Bin am Ball.
Werde mich melden.
Danke
3 Antworten
Wenn es zwei Aktenzeichen gibt dann wird es auch zwei Forderungen geben. Es ist nicht ganz auszuschließen, dass das Inkassounternehmen einen Fehler gemacht hat, aber es ist naheliegender, das es sich tatsächlich um eine zweite Forderung handelt
Stimmt, das habe ich ausgelassen
Aber es hat sich im Endeffekt nur um eine Sache gehandelt deswegen frage ich mich wieso die einfach noch ein AZ eröffnen... das ist doch nicht rechtens oder? ich habe die forderung damals direkt an Huk Coburg beglichen habe sogar zu viel überwiesen und habe eine Rückzahlung von denen erhalten habe dem Inkasso auch gesagt das die das bei Huk Coburg nachprüfen sollen aber es soll sich um eine andere forderung handeln was nicht nachvollziehbar ist denn ich hatte ja auch nur einen vertrag.....
Es ist durchaus möglich, das es bei der ersten Forderung um die Hauptforderung direkt beim Gläubiger ging und nun noch eine Zweite Sache eröffnet wurde um die Inkassokosten des Inkassounternehmens einzuziehen.
ne auf der zweiten Forderung ist ja die Hauptforderung mit aufgelistet und wird mit verlangt also quasi doppelt soll ich die bezahlen hab den geschrieben aber die reagieren nicht darauf die bestehen nur auf die Zahlung...
in dem Fall hilft evtl. ein Anruf beim Inkassounternehmen und die Forderungsverhältnisse zu klären.
Ansonsten immer wieder schreiben bis das Inkassounternehmen reagiert. Evtl. auch mal per Einschreiben.
Die Rechtlichen Folgen sähen ansonsten so aus:
Du solltest belegen können das Du das Inkassounternehmen mehrfach angeschrieben hast.... Dazu das Einschreiebn.
früher oder später wird Post fom Mahngericht kommen. Dagegen ist fristgerecht ein unbegründeter Einspruch einzulegen.
Das Mahngericht leitet die Angelegnheit an das zuständige Amtsgericht weiter. Auch von der Seite ist Post zu erwarten. Auch hier ist ein fristgerechter Wiederspruch erforderlich.
Als nächstes wird sich ein Richter Deiner Sache annehmen und alle Parteien um eine Stellungnahme bitten. Sofern ein berechtigter Anspruch des Inkassunternehmens nicht abzuwenden ist muss der Beklagte (also Du) die Forderung erfüllen und die Verfahrenskosten tragen. Sollte die Forderung gegenstandslos sein, muss der Kläger (Inkassounternehmen) die Kosten tragen.
Ums kurz zu machen: Bezahlt ist bezahlt, egal wie viele Aktenzeichen das Inkasso eröffnet.
Ich würde dem Inkasso folgendes schreiben (ja nicht anrufen): "Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Und sollten sie ein drittes eröffnen zum gleichen Sachverhalt, weise ich auch dieses zurück. Und ein viertes weise ich auch zurück. Das fünfte... Können sie sich denke oder? Wenn Sie mich weiterhin belästigen, werde ich Beschwerde beim Aufsichtsgericht einreichen."
XX100.
inzwischen habe ich gelernt, es gibt in der Tat zwei unterschiedliche Aktenzeichen, zu ein und der gleichen Rechnung .Ferner habe ich gelesen, dass folgendes Inkasso Büro im Forum erneut genannt wurde. (Ich werde die Zulassung überprüfen)
Dann kann ich doch auf das Zweite Aktenzeichen einen Widerspruch einlegen.
Erneut, und zunächst Danke
XX100
Muss ich nun einen begründeten Widerspruch nachreichen.
Die Forderung ist sachlich falsch, und wird von mir seit Monaten reklamiert.
Das Inkasso-Büro stellt eine umfangreiche Begründung auf.
Es geht um Ersatzteile die falsch geliefert wurden, von mir reklamiert,
und nun in doppelter Form berechnet werden. Betrag 36,00 EUR.
Ist das nicht eine Geringfügigkeit ?
Zunächst Danke
Rudi. Das ist nicht richtig was du schreibst.
Sofern ein Einspruch gegen einen Mahnbescheid eingelegt wurde wird nichts mehr vom Mahn bzw Amtsgericht passieren.
In diesem Fall muss der vermeintliche Forderungsinhaber Klage auf Zahlung einreichen und diese muss dann begründet werden. Das ist mit Kostenvorschuss verbunden.
Sollte die Inkassobude Nicht 100% sicher sein, werden sie nix machen, da reine Inkassokosten nicht durchsetzbar sind.