Gutachter vom Gericht wird benötigt um ein fahrzeug zu begutachten, wie lange dauert das in etwa?
Hallöchen zusammen,
ich probiere es kurz und knapp zu schildern.
Vor knapp 1,5 Monaten habe ich mir ein Fahrzeug gekauft und leider gab es mehr Mängel als erwartet. Die Kosten belaufen sich dementsprechend nicht auf ca. 100€ wie vom Verkäufer erwähnt, sondern auf ca. 4.000€
Nun musste ich mir einen Anwalt besorgen, da er selbst mir nicht mehr geantwortet hat. Zu dem kam noch dass der Händler im Auftrag von jemanden dieses Fahrzeug verkaufte wohl nicht der Fahrzeugbesitzer ist ... Da der im Auftrag verkaufende allerdings ein Händler ist und im Internet auch als Fahrzeughändler auftritt brauchte ich Hilfe. Nun sind wir an einem Punkt, dass der Anwalt ein Kostenvoranschlag benötigte um einen Gutachter vom Gericht zu arrangieren, damit ich langsam mit den Reparaturarbeiten beginnen kann. Heute erfuhr ich allerdings bis ein Gutachter seitens des Gerichtes beauftragt wird etc. könnte dies durchaus mehrere Monate ( bei einem Kunden 5 Monate bei einem anderen 17 Monate) in Anspruch nehmen könnte.
Gäbe es eine Möglichkeit, dieses ganze zu beschleunigen?
Vielen Dank im voraus für die Bemühungen!
Mit freundlichen Grüßen
C.
3 Antworten
Wenn du schon einen Anwalt hast, was sagt denn der dazu? Die Auskunft ist valider als alles, was du hier bekommen könntest.
Die Fragestellung hierbei bezog sich ja hier wirklich auf seinen Tipp, dass wir das Gericht einschalten und die uns dann einen Gutachter beauftragen werden.
Der Prozess halt einfach zu lang.
Warum besprichst Du das nicht mit Deinem Anwalt?
folgende Möglichkeiten:
- Du oder Dein Anwalt ruft den Richter an und bittet um die schnellstmögliche Beauftragung eines vereidigten Sachverständigen zum Zwecke der Begutachtung
- Du selbst lässt das Kfz von einem vereidigten Sachverständigen begutachten.
So oder so trägst Du das Kostenrisiko bis das Gericht entgültig über die Sacche entschieden hat. Ebenso kann das Gutachten von der Gegenseite angefochten werden. Ist die Anfechtung erfolgreich trägst Du die Kosten beider Gutachten, aber gleiches Risiko trägst du auch während des ordentlichen Verfahrens.
Ich halte Rücksprache mit Ihm, vielen Dank!
moin,
nein, da wird es keinen Weg geben, das zu beschleunigen. Die Monatszahlen sind leider realistisch.
einen GA selbst zu beauftragen, wird leider nicht von vielen Gerichten als genauso gut empfunden wie ein GA durch Gericht. Es handelt sich dann nur um ein Partei-Gutachten.