Güteverhandlung KFZ, hilfe?

1 Antwort

Ich würde umgehend meine Versicherung fragen was nun weiter passiert.. mit solchen Zusicherungen kannst du wenig anfangen denn was du nicht schriftlich hast ist nx wert.

Gibt es denn schon einen geneuen Termin ? Wenn ja würde ich mir umgehend einen Anwalt für Verkehrsrecht suchen der richtig gut ist und Akteneinsicht erhalten kann. den du bekommst die nicht. dann erst kann man dich richtig beraten und wegen einem Stoßfänger steht man nicht vor dem Richter .. Nach zwei jahren ist es schwierig plausieble Zeugenaussagen zu bekommen und wer als Schulig eingestuft wird hängt auch von dem ab was im Polizeibericht steht .

Güteverhandlungen sind idR dazu da die Schuldfrage zu klären bzw einen Vergleich zu erreichen den du wenn du wirklich nicht schuld bist auch nicht zustimmen würde.

Das mußt du aber mit dem Anwalt klären und den fragen waswie zu tun ist.. Joachim

PiconeG 
Beitragsersteller
 04.01.2019, 19:04

Meine Versicherung hat ja gesagt das vor Gericht sie mir ein Anwalt schicken der weiß ja schon über alles bescheid. Ich habe nur extreme angst das ich aufeinmal schuldig gesprochen werde und ein hohen betrag zahlen muss den ich nicht Zahlen kann (ich bin Schwanger) ich habe angst davor in einer schuldenfalle zu geraten (Der Gerichtstermin ist in einem Monat)

jloethe  05.01.2019, 07:10
@PiconeG

Dafür hat man eine Versicherung die im Falle deiner Schuld zahlen müßte was letztlich deine Versicherungsprämien anheben würde und der Gerichtstermin weist aus das die Schuldfrage vermutllich unklar ist.. nscheinend unterscheiden sich die Unfallmeldungen die die jeweiligen Versicherer von den beiden beteiligten erhalten haben .Interessant auch ob ev Gutachter eingeschaltet wurden die den Sachverhalt anhand der Spurenlage einschätzen könnten..

Eigendlich mußt dann nicht Du sonden deine Versicherung zahlen und darum scheint es in wirklichkeit zu gehen. Hast du denn persönlichen Kontakt zum Anwalt ? wenn nicht ist dieser schnellstmöglich herzustellen.

Ihr solltet das Vorgehen vor Gericht dann noch im Vorfeld klar besprechen. Wichtig ist auch für Dich auch zu erfahren .. was passiert im Falle einer Teilschuld oder eines Vergleiches. Da es nach deiner Beschreibung keine Personenschäden sondern nur Sachschaden gegeben hat würde ich mir selbst da weniger Gedanken machen aber zu klären ist das allemal..

Was ev noch wichtig werden könnte sind mögliche Zeugen die den Unfall beobachtet haben oder dabei waren , ev bei Dir im Fahrzeug gesessen haben.. oder dir bekannt sind .

Eigendlich eher ungewöhnlich das sowas vor Gericht verhandelt wird.. da sich die versicherer da meist untereinander einigen: Das passiert leider auch zum Nachteil des Versicherungsnehmers..