(Grund)versorgerwechsel verweigert?

Bestätigung seitens der Mainova. - (Wohnung, Strom, Miete) „Kündigung“ seitens der Mainova (nach einem Monat) - (Wohnung, Strom, Miete) Antwort des Grundversorgers - (Wohnung, Strom, Miete)

3 Antworten

Das ist eine etwas unklare Situation und das kann dir hier in Gutefrage keiner beantworten. Du musst das selber nochmal systematisch nachfragen.

Grundsätzlich hat man das Recht, den Energieversorger zu wechseln. Das ist im Gesetz vorgesehen. Ein eventuell bestehender Vertrag mit irgend einem Anbieter oder vielleicht auch ein Zahlungsrückstand kann das aber verhindern.

Der örtliche Netzbetreiber ist die Hauptanlaufstelle. Über ihn laufen alle Versorgerwechsel. Du musst zuerst ihn anrufen und dich erkundigen, aus welchem Grund der Wechsel nicht gestattet wird. Erst mit dieser Information kann man dann wissen, was weiterhin für den Wechsel gemacht werden muss.

Ein rückwirkender Wechsel ist innerhalb von ein paar wenigen Wochen (weiß gerade nicht wieviele) möglich, das kann nicht das Problem sein.

tolga676767 
Beitragsersteller
 12.01.2018, 17:17

Ich habe auch beim örtlichen Netzbetreiber angerufen. Die einzige Antwort : wir können da nichts machen , dass machen die Versorger unter sich aus.

Renick  12.01.2018, 20:30
@tolga676767

Das würde ich so nicht stehen lassen wollen an deiner Stelle. Denn es wurde dir die Auskunft gegeben, dass der Wechsel von Seiten des Netzbetreibers verweigert wurde. Jedenfalls hast du es in deiner Frage so erklärt. Also kann es der Netzbetreiber jetzt nicht auf die Versorger schieben. Das ist ein Widerspruch wenn du verstehst was ich meine.

Da kann nur einer der beiden Versorger prüfen warum es nicht klappte.

Mainova muss aber die Vertragsbestätigung "zurückrufen" wenn er nicht versorgen kann. Ansonsten zahlst du doppelt.

Tatsächlich ist durch Deine Entnahme ab Wohnungsübernahme ein Versorgungsvertrag mit dem Grundversorger entstanden, wenn Du bei der Mainova einen Vertragsbeginn zu einem späteren Termin hast.

Bitte klär das ganze mit deinen Versorgern.

tolga676767 
Beitragsersteller
 12.01.2018, 22:52

Hat man nicht eine bestimmte Frist in der man sich einen neuen Versorger aussuchen kann und dann wird rückwirkend alles geändert ?

EinGast99  13.01.2018, 17:01
@tolga676767

Ja, man kann innerhalb von 6 Wochen rückwirkend wegen Neueinzug wechseln. Das ändert nix am Grundversorgungsvertrag durch Entnahme. Dieser würde in einem solchen Fall einfach rückwirkend beendet.

schleudermaxe  13.01.2018, 20:30
@EinGast99

.... nur hier geht das nicht, daher ja die Frage, oder?

EinGast99  13.01.2018, 22:24
@schleudermaxe

Keine Ahnung .... das kann wie gesagt am Grundversorger, Netzbetreiber oder neuen Versorger liegen.

Ich arbeite bei keinem der Drei, deswegen weiß ich nicht Wer Schuld hat!

Klären können es aber nur die Versorger.

.... diese Spielchen sind leider Alltag, auch in meinem Bestand.

Nutzerwechsel sind 5 Wochen rückwirkend möglich, so lese ich die Spielregeln.

Also.

Setze den Grundversorger und deinen Versorger auf den Topf.

Aktuell habe ich das gerade hinter mir. Beschwerde gegenüber den Netzbetreiber lostreten mit Rüge, wieso er zu so einer aberwitzigen Anmeldung und Vorgehensweise kommt.

EinGast99  13.01.2018, 17:08

@Schleudermaxe und was soll der Netzbetreiber machen?

Keiner auf der Anlage / keine Anmeldung liegt vor = Grundversorger wird mit der Grundversorgung beauftragt.

Hier können viele Fehler vorliegen. Neuer Versorger meldet falsche Daten. Neuer Versorger meldet zu spät oder überhaupt keine Daten.

Grundversorger hat falsche Daten. Grundversorger erhält keine Anmeldung.

Netzbetreiber stellt gerade das System auf die neusten Gesetzlichen Anforderung um und hält Fristen dadurch nicht ein.

Da beim Wechsel viel vollmaschinell läuft, mag ich nicht das behauptet wird, dass Verzögerungen bewusst begangen werden.

schleudermaxe  13.01.2018, 20:28
@EinGast99

Beispiel: Vertrag wird gekündigt im Nobember zum 31.12. und bestätigt, neuer Lieferant im November beantragt ab 01.01., Netzbetreiber informiert Grundversorger, Grundversorger bestätigt ab 01.01., neuer Lieferant kann nicht, weil Grundversorgung. Wo sind wir denn?

tolga676767 
Beitragsersteller
 13.01.2018, 14:30

Habe schon etliche Male bei beiden angerufen. Die Begründung war dass der Vermieter beim grundversorger gemeldet hat dass ich zum 01.12.2017 einziehe - aber das wird doch immer so gemacht ??
Habe jetzt einen Schlichtungsantrag gestellt .

schleudermaxe  13.01.2018, 16:15
@tolga676767

.... wir Vermieter haben da gar nichts zu melden. Wir haben den Netzbetreiber zu infomieren, aber sonst nichts.

Und wenn der Vermieter dies macht, möge er auch die Kosten tragen, basta.

EinGast99  13.01.2018, 17:03
@tolga676767

Der Vermieter hat sich folgerichtig von seinem Zähler zum 30.11. abgemeldet und neuen Nutzer benannt.

Wenn dann der Versorgerwrchdrl aus irgend einem Grund abgelehnt wird, ist das nicht das Problem Deines Vermieter!

Schlachtung kann muss aber nicht funktionieren.