Bekomme Grundsicherung. Muss Versicherungsfall gemeldet werden?

6 Antworten

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Letztlich wurde das Geld ja als Kompensation für eine Wertminderung an Deinem Besitz gezahlt. Es kommt also nicht zu einer Wertsteigerung Deines gesamten Besitzes. Damit ist das Geld anrechnungsfrei. Das ist auch in den meisten lokalen Arbeitsanweisungen zur Anrechnung von Einkommen so geregelt, da diese sich an der geltenden Rechtsprechung orientieren. Du solltest das aber nachweisen können, wenn die Kontoauszüge vom Amt hinterfragt werden. Also Papiere gut aufheben.

Unten in einem Kommentar lese ich, dass Du Dir das Geld auf DEIN Konto hast überweisen lassen.

Musst Du echt beim Verländerungsantrag erneut die Kontoauszüge vorlegen? Das ist mir neu.

Mit logischem Verstand ist diese Zahlung kein Einkommen. - Aber logischer Verstand hat beim Verstehen der Gesetze rund ums Hartz IV ja oft nichts zu tun.

Da denke ich zum Beispiel daran, dass lange Zeit (ist jetzt endlich geändert) die Erstattung der zuviel gezahlten Stromzahlungen als Einkommen gewertet wurde, weil jeder Zufluss, egal wieso und woher, als Einkommen gewertet wurde. - Das wäre im Vergleich genau so, als müsse man 10 Euro im Supermarkt bezahlen, gibt 20 Euro hin, kriegt 10 Euro wieder, und das sei neues Einkommen (vollkommen bekloppt).

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Zu Deiner Frage empfehle ich Dir, hole Dir unbedingt auch Rat bei einer guten behördenunabhängigen (!!!) Beratungsstelle wie dieser Hamburger

Arbeitslosen Telefonhilfe

0800 111 0 444 - wenn Du in Hamburg / Umgebung wohnst oder

040 22 75 74 73 - wenn Du in einem anderen Bundesland wohnst.

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cochies61 
Beitragsersteller
 04.12.2011, 04:41

*Danke für dein Tip. Es ist tatsächlich so das ich jedes Jahr meine Grundsicherung neu beantragen muss und zu dem Rückwirkend meine Auszüge der letzten drei Monate vor legen muss. Das ist auch Tasächlich deren Recht.Ich werde mich mal an die Adresse wenden die du mir geschrieben hast. Nochmals vielen dank Grüße aus Berlin cochies61

cyracus  04.12.2011, 05:47
@cochies61

Ah - Du bekommst Grundsicherung im Alter. Ist besser, wenn Du das immer so schreibst. Denn sehr häufig wird auch "Hartz IV" Grundsicherung genannt. (Pass bei Antworten trotzdem immer auf, ob die Antwortenden die Unterschiede kennen, viele bringen das durcheinander und geben falsche Auskunft.)

Hat Dir mein musikalischer Hinweis gefallen?

Erst einmal würde ich an Deiner Stelle ohne weiteren Kommentar die Kontoauszüge-Kopien abgeben und im Antrag angeben: kein Einkommen. Dann warte, ob irgendwelche Nachfragen kommen.

Weißt Du übrigens, dass Du auf den Kontoauszügen den Grund für Deine Ausgaben schwärzen darfst, so dass nur der Betrag dort steht? Das Amt geht es nämlich nichts an, was genau Du mit Deinem Geld gemacht hast. Vollständig müssen alle Eingänge dort stehen, naja, und Stromzahlungen, Wasserzahlungen, Telefon usw. und so kannst Du ja auch mit dem Grund stehen lassen.

FALLS Nachfragen kommen, was das mit den 300 Euronen auf sich hat, dann sag doch einfach wahrheitsgemäß und freundlich, dass das kein Einkommen war, sondern eine Versicherungsleistung für den Schaden, der ja damit behoben werden musste / behoben wurde.

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Wenn das Amt darauf besteht, dass es Einkommen sei, bestehe (immer freundlich bleiben) auf einen schriftlichen Bescheid mit Widerspruchsbelehrung, damit Du dagegen vorgehen kannst.

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Mit gesundem Menschenverstand ist es kein Einkommen, aber diese Gesetze wurden oftmals von Sesselpupsern gemacht, die keinen logischen Verstand besaßen. - Gemäß § 82 SGB 12 scheint dies Einkommen zu sein, google mit

82 sgb 12

dann hast Du es gleich oben.

Angenommen, es wäre Einkommen, stehen Dir ja auf jeden Fall mindestens die 30% zu, die Du von Deinem Einkommen sowieso behalten darfst (bis maximal 50% des Regelsatzes) - Eine Sauerei diese Ungleichbehandlung zu den Arbeitslosen, die den Sockelbetrag von 100 Euro plus darüber hinaus Prozente ohne Maximalbetrag als Selbstbehalt haben. - Ich frage mich ernsthaft, wieso die Sozialverbände diesbezüglich nicht ordentlich auf den Putz hauen und entsprechend Lärm machen!

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Ob die Arbeitslosen-Telefonhilfe Dir Auskunft geben kann, weiß ich nicht. Probier es aus (bin Dir dankbar, wenn Du mir diesbezüglich eine kleine Rückmeldung gibst.)

Eine gute kostenlose Beratungsstelle für Grundsicherung im Alter habe ich noch nicht aufgetan. Bisher weiß ich von dem Sozialverband

SoVD (google so)

Für 5 Euro monatlich kann man Mitglied werden, und die geben Rechtsauskunft und vertreten sogar vor Gericht.

Schade, dass das nicht kostenlos ist. Denn hier 5 Euro und da 5 Euro und kostet ja nur 5 Euro ... damit kann viel Geld zusammenkommen, das am Monatsende fehlt.

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Ich drück Dir die Daumen.

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Ich würde das nicht tun, denen ist das zuzutrauen...

Da Du das Geld ja zur Beseitigung des Dir entstandenen Schadens verwendest, entsteht Dir ja kein Vorteil...

Aber Du solltest besser einen Fachmann fragen. Ich schicke Dir den Link per Kompli :-)

cochies61 
Beitragsersteller
 02.12.2011, 01:27

Habe mich leider nen bisschen unklar ausjedrückt . Ick muss im Januar, wie jedes Jahr einen neuen Antrag auf Verlängerung der Grundsicherung stellen. Dazu muss ick für die letzten drei Monate die Kontoauszüge vorzeigen. In denen steht natührlich drinne das ich 300,- Euro von Versicherung bekommen habe. Können die mir das Geld jetzt Weg hauen bzw ,Einziehen ??

gesperrter2011  02.12.2011, 01:35
@cochies61

Hab Dir doch den Link geschickt.

Wenn Du eine rechtssichere Antwort möchtest, solltest Du ihn fragen.

Schick ihm ein Kompli und frag ihn :-)

Wenn die Summe auf dein Konto gebucht wurde, mußt du´s melden, die bekommen es so oder so raus.

Besser die Summe geht auf ein anderes Konto.

würde ich nicht melden, da du ja einen schaden bezahlt bekommen hat-also ist es allein dein geld!