Grundpreis für Stromzähler in leerstehendem Haus
Hallo, ich bekomme Rechnungen von der EnBW über die Grundgebühren für zwei Stromzähler.
Diese Zähler befinden sich in einem Haus, dass seit März 2007 nicht bewohnt ist und leer steht. Ein Versuch diese Abnahmestelle zu kündigen ist fehlgeschlagen mit der Begründung, dass ich die Eigentümerin sei und ich die letzte war, die das Haus bewohnt hat. Wie komm ich aus dem Vertrag bei der EnBW raus, ohne einen Anwalt einschalten zu müssen.
2 Antworten
Solange du der Eigentümer bist und sich die Zähler in deinem Haus befinden bist du auch immer für die Zählergebühren zuständig...Ausnahme: Das Haus ist vermietet! Die einzige Möglichkeit der Zahlung der Zählergebühren zu entgehen wäre ein Ausbau des Zählers zu beantragen. Der Ausbau an sich kostet nichts, allerdings muss dir vorher ein Elektriker über eine Fertigmeldung bestätigen, dass die Leitungen alle komplett abgeklempt wurden. Diesen Elektriker musst du dann allerdings bezahlen. Auch solltest du dir vorher überlegen ob die Zähler evtl. in naher Zukunft nochmal benötigt werden. Denn für einen Zählereinbau fallen beim Energieversorger wieder Kosten an und für den Elektriker der dir bescheinigt, dass die Leitungen den aktuellen DIN-Normen entsprechen auch. Also vorher gut überlegen, ob man nicht doch lieber die Zählergebühr in Kauf nehmen möchte. Aber wenn du sagst, dass das Haus seit 2007 leer steht würde ich schon lieber über einen Zählerausbau nachdenken. Würde sich ja in deinem Fall scheinbar lohnen. LG Pearlglanz23
Pearlglanz23 vielen Dank für deine Antwort. Du hast völlig Recht mit deiner Ausführung. Selbiges wurde mir auch vom Energieversorger angeboten. Mittlerweile ist das Haus verkauft und das ganze hat sich somit erledigt. Trotzdem herzlichen Dank für den Tip. LG Rofy55
In dem Haus wo wir wohnen, stehen ab und zu auch Wohnungen leer und ich weiß von unserer Vermieterin, daß sie die Grundgebühren auch tragen muß, da wirst Du wohl nicht drumherum kommen.