Stromzähler - uralt - Stadtwerke nicht zuständig... wer darf den entfernen?
Hallo, wir haben gerade ein Haus gekauft. Dafür haben wir einen ganz regulären Strom/Gas und Wasserzähler. Bisher war das Haus immer geteilt in Haus und Einliegerwohnung. Für besagte ELW gibt es einen Stromzähler, der nach dem Hausstromzähler den Verbrauch der ELW zählt. Da dieser aber unserem Durchbruch im Weg ist und wir alles selber nutzen, riefen wir bei den stadtwerken an und wollten, dass sie den Zähler entfernen.
Die kennen diesen Zähler nicht und meinten, den können wir einfach entfernen. Kann da nun ein Elektriker ran? Wem das Ding nun wirklich gehört wird wohl ein Rätsel bleiben - der Zähler ist von 1953 und keiner fühlt sich zuständig. Es geht hier nicht um Stromklau oder ähnliches. Der Stromkreis des Hauses ist Stromvon außen - Zähler - Sicherungskasten - Zweitzähler
LG Anja
8 Antworten
das is ganz einfach. wenn der zähler wirklich HINTER dem hauptzähler hing. dann ist davon auszugehen, dass es sich um einen zwischenzähler handelt. dann sitzt der zähler im bereich der kundenanlage, und ist praktisch privateigentum. mit dem kauf des hauses ist er quasi in euren besitz übergetreten.
ich gehe davon aus, dass an der anlage so wie so das ein oder andere noch zu machen sein wird. daher würde ich euch so wie so raten, die anlage mal vom elektriker duchchecken zu lassen.
auf jeden fall soltlen alle "gefärdeten" räume wie waschküche, bad, küche... über einen fehlerstromschutzschalter (FI oder RCD) verfügen. besser wäre es aber wenn ALLE stromkreise mit einem solchen schalter geschützt sind.
wenn ihr die elektrik erneuert, solltet ihr auch darauf achten, dass nicht einfach EIN solcher schalter fürs ganze haus verbaut wird, sondern am besten mehrere. erstes ergeben sich immer mal kleinste fehlerströme, die nicht weiter tragisch sind. summiren sie sich z.b. von PC, waschmaschine, herd und geschirrspüler, dann kann es sein, dass der RCD auslöst, ob wohl es nicht nötig wäre. außerdem legst du mit mehreren rcd im fehlerfalle nicht gleich die gesamte bude lahm, wenn doch mal einer der RCD anspricht...
lg, anna
Das ist nur ein Zwischenzähler. Der hat mit dem Energieversorger nichts zu tun und gehört dem Hauseigentümer.
Der Vermieter bezahlt die Stromrechnung die durch den Hauptzähler berechnet wird und rechnet über den Zwischenzähler ab wie viel Geld der Mieter dem Vermieter an Stromkosten schuldet. Das hat dann mit dem Energieversorger nichts zu tun.
Da der Zähler nicht beglaubigt ist und auch schon uralt und daher bestimmt alles andere als Genau, sollte man den einfach wegwerfen (oder zerbasteln um mal zu gucken was da so drin ist, das Zählwerk ist ganz nett) und bei bedarf einen neuen kaufen.
Es ist nur ein Zwischenzähler der dir gehört! Jeder Elektriker kann ihn dir ausbauen und entsorgen.
sowie es aussieht ist es ein privater zwischenzähler,dessen verbrauch wurde vom offiziellen abgezogen.du kannst am zähler ganz klar erkennen wem er gehört.sieh mal auf deinen richtigen,da geht hervor eigentum der stadtwerke oder des netzbetreibers.also auftrag an den elektriker ausbauen entsorgen und die restliche stromverbindung wieder herstellen
Der Stromzähler für die Einliegerwohnung ist ein Unterzähler.
Damit wird vom Gesamtzähler der Stadtwerke der Verbrauch der Einliegerwohnung abgezogen. Da es sich um einen Unterzähler handelt, gehört der Euch und ihr könnt ihn ohne Probleme von einem Elektriker entfernen lassen.