Grundbucheintrag vor Bezahlung der Rechnung bei Notar?
Wird der Grundbucheintrag eingetragen bzw. ausgeführt wenn die Rechnung bei Notar noch nicht beglichen ist? oder erst danach und es wäre ein Stornierung des Vorhabends noch möglich? Danke.
es geht nur um ein eintrag einer zusätzlichen person
6 Antworten
Wenn der Kaufvertrag beim Notar bereits rechtskräftig beurkundet wurde, bedarf jede Änderung einer weiteren Beurkundung und zieht demnach auch 2 Rechnungen nach sich.
Die Notar- Rechnung wird unabhängig von der Grundbucheintragung fällig.
Und ja es kann sein, dass der Notar den Vollzug im Grundbuch erst beantragt, wenn seine Kosten beglichen sind - kommt aber auf dessen Organisation im Büro und teilweise auf den Vertrag an.
Sofern du also eine weitere Person als Käufer auftreten lassen willst, musst du erneut zum Notar und dieser Person einen Anteil übertragen- ist das Objekt finanziert- erst nach Rücksprache mit dem Darlehensgeber.
das erfolgt in zwei schritten: die sog. "vormerkung" erfolgt, wenn der vertrag beim notar unterschrieben wurde.
die tatsächliche umschreibung im grundbuch erfolgt, wenn beide seiten ihre pflichten aus dem vertrag erfüllt haben, d.h. vollständige zahlung und übergabe des objekts.
die forderung des notars auf begleichung seiner kosten ist eine frage für die partei, die üblicherweise die kosten des notars trägt, meistens der käufer.
und wenn der weder den notar, geschweige denn den kaufpreis bezahlen kann, platzt der kaufvertrag ohnehin, weil immer ultimative fristen vereinbart werden
Ja, den Notar kannst prellen, der muss dann ganz normal auf Bezahlung klagen, das hat damit nix zu tun.
Ok also kann ich ihn nicht eintragen lasssn und die milliardenschweren Immobilien auf einen namen stehen lassen.klassw.danke für die hilfe
Es ist nicht nichtig, weil ihr den Vertrag unterschrieben habt!
welchen vertrag?
Den beim Notar.
Der Vertrag, aufgrund dessen die Eintragung im Grundbuch erfolgt.
Das sind 2 unterschiedliche Positionen.
- Sobald der Vertrag beim Notar unterschrieben wurde (es ist hier ja nur die Eintragung einer weiteren Person) wird das auch beim Grundbuchamt beantragt.
- Der Notar ist völlig losgelöst davon, ob er sein Geld aus diesem Vorgang bekommt (oder auch nicht). Er muss sein Geld für diese Tätigkeit selber "eintreiben".
Er ist verpflichtet den Vertrag weiter auszuführen (also die Eintragung beim Grundbuchamt) und kann sich nicht darauf berufen, dass seine Rechnung noch nicht bezahlt wurde.
In das Grundbuch wird etwas eingetragen, wenn entsprechender Antrag gestellt wird und der Antrag begründet ist. Ob eine Notarrechnung bezahlt wurde, spielt keine Rolle. Der Notar kann höchstens mit der Antragstellung abwarten, bis die Rechnung bezahlt ist. Im Rahmen einer Kaufvertragsabwicklung erfolgt aber zumindest die Eintragung der Vormerkung unmittelbar nach Abschluss des Kaufvertrages und damit vor Zahlung der Rechnung.
oder erst danach und es wäre ein stornierung des vorhabends noch möglich?
Solange noch keine Beurkundung stattgefunden hat, kann das Vorhaben jederzeit abgebrochen werden. Ggf. berechnet der Notar aber eine Entwurfsgebühr.
Das haus ist in besitz, es sollte nur jwmand mit rein, hier der ehemann, aber das wird nicht mehr gewollt. Daher soll es nicht dazu kommen. Und auf der Rechnung steht es wird auf die Zahlung gewartet bis es weitergeleitet wird. Das es da keine Probleme gibt aoll es nicht mehr zur Weiterleitung kommen, die Rechnung kann gerne als Schadenersatz bezahlt werden nur der Eintrag soll nicht passieren
"nur jemand reinkommen" bedeutet, dass ein Übertragungsvertrag geschlossen wurde. Wenn das nicht gewollt wird, dann muss der aufgehoben werden.
prellen? es soll nur nicht zum grundbucheintrag kommen, weil es nichtig ist