Große Witwenrente nur bis zum 18. Lebensjahr des jüngsten Kindes?

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Hallo,

ja, so habe ich es gehört.

Große Witwenrente

Erfüllt der Hinterbliebene neben den Voraussetzungen für die kleine Witwenrente zusätzlich eine der nachfolgend genannten Voraussetzungen, kann er die große Witwenrente beanspruchen. Nach § 46 Abs. 2 muss der Hinterbliebene

  • ein eigenes Kind oder ein Kind des verstorbenen Ehegatten, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erziehen (sorgt er in häuslicher Gemeinschaft für ein behindertes Kind, gibt es keine Altersgrenze bezüglich des Kindes)

oder

  • erwerbsgemindert sein

oder

  • das 45. Lebensjahr vollendet haben. Diese Altersgrenze steigt nach § 242a Abs. 5 SGB VI ab 2012 stufenweise von 45 auf 47 je nach Todesjahr des Versicherten. Bei Todesfällen ab 2029 gilt das 47. Lebensjahr.

Die große Witwenrente beträgt 55 %[9] (Altfall: 60 %[10]) der gezahlten oder berechneten Rente wegen voller Erwerbsminderung des verstorbenen Versicherten in der Rentenanwartschaftsphase bzw. der zum Todeszeitpunkt gezahlten Altersrente in der Rentenphase. Im Unterschied zur kleinen Witwenrente ist die Bezugsdauer der großen Witwenrente nicht auf höchstens zwei Jahre begrenzt.

Es muss weder zuvor die kleine Witwenrente bezogen worden sein noch steht ein früherer Bezug der kleinen Witwenrente dem Anspruch auf die große Witwenrente entgegen.

de.wikipedia.org/wiki/RentewegenTodes

Vielleicht ist dies auch hilfreich: http://www.brutto-netto-rechner.info/witwenrente.php

Gruß

Taimanka

Die große Witwenrente (60 % der Versichertenrente) wird an erziehende Mütter gezahlt und an Frauen über 45. Bis 45 gilt die "kleine Witwenrente" das wären 40 %.

Allerdings wird generell eigenes Einkommen zum Teil auf die Witwenrente angerechnet.

Das ist so richtig. Danach gibt es die kleine Witwenrente, oder du bist schon 45 Jahre alt, dann gibts wieder die große.