Grillen auf dem Balkon mit Gasgrill erlaubt?
Hallo Zusammen,
Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus im 1. OG und wollen uns demnächst einen Grill zulegen. Am Besten einen Gasgrill. Im Mietvertrag steht "Grillen mit festen oder flüssigen Brennstoffen ist untersagt". Der von der Wohnungsbau zuständige Betruer sagte mir, dass er es nicht genau sagen kann, ob ein Gasgrill erlaubt ist, da ja klauseln bzgl. Haustiere ebenfalls gerichtlich gekippt wurden.
Ich bin sowieso der Meinung, dass das (Flüssig-)Propangas nicht zu einem der oben genannten Brennstoffe gehört, da der Brennstoff ja erst verdampft und somit gasförmig vorliegt.
Habt ihr evtl. einen Link zu einem Gerichtsbeschluss der hierüber Aufklärung verspricht bzw. darüber ob das flüssige Propangas als flüssiger oder gasförmiger Brennstoff gilt.
Vielen Dank im Voraus.
wnb
8 Antworten
Ein Gasgrill wird mit einem flüssigen Brennstoff betrieben, auch wenn das flüssige Gas erst gasförmig wird, bevor es verbrennt. Das ist bei Benzin aber genauso: Es brennen die Dämpfe, nicht die Flüssigkeit.
Darum: Auch wenn es vom Gasgrill besser schmeckt, kauft euch einen Elektrogrill. Das ist definitiv weder ein fester noch ein flüssiger Brennstoff und die Gerüche sind wie beim normalen Kochen.
Gas, in Flaschen verpackt, gilt als flüssiger Brennstoff.
Auch wenn schon verschiedentlich Klauseln gekippt wurden, eine Klausel, die es verbietet, mit flüssigen oder festen Brennstoffen auf einem Balkon zu grillen, wird niemals gekippt. Schon allein aus Sicherheitsgründen.
Was kann schon passieren? Das weiß niemand. Niemand kann wissen, was auf einem Balkon, auf dem letztendlich Feuer gemacht wird, sonst noch so alles gelagert wird. Und es kann auch niemand wissen, wo Rauchgase hinziehen. Wenn sie z. B. hochkonzentriert in die Wohnung ziehen, kann es dort gefährlich werden.
Das würde ich in diesem Fall lieber unterlassen.
Hier findest du einige Infos. Aber ich würde auf jeden Fall zu einem Elektrogrill raten. Da bist du auf der sicheren Seite.
Wenn Grillen verboten ist es verboten es geht um die Geruchsbelästigung der Mitbewohner.
Es geht nicht um die Geruchsbelästigung irgendwelcher Mitbewohner sondern darum, dass ein Grill u. U. eine Gefahrenquelle darstellt. Ein elektrischer Grill fällt nicht darunter.
Es steht ja nicht drin, dass es verboten ist. Es steht drin welche Brennstoffe nicht erlaubt sind.