Gorenje behauptet, ein Bedienungsfehler führte zu Herd-Glaskeramiksprung. Ist das wirklich ein Überhitzungsschaden und außerhalb Garantie?
Hallo!
- Handelt es sich bei dem auf dem Bild zu sehenden Sprung tatsächlich um einen "Überhitzungsschaden"? Besonders: Wie sollte denn so etwas von einem Herstellungsschaden unterschieden werden?
- Kann das ein "Sachverständiger" tatsächlich anhand dieses einen Bildes bestimmten?
- Da wir keinen Bedienfehler gemacht haben: Liegt die Beweispflicht bei einem Glaskeramikfeld eines ca 10 Monate alten Herdes tatsächlich bei uns? Wie sollen wir das beweisen? (Bei Glaskeramikfeldern sollte man doch eine längerer Lebensdauer erwarten. Unser letzter Herd hielt über 10 Jahre ohne Sprung und ohne JEGLICHE Kratzer! Der neue Herd hatte schon nach kurzer Zeit feinste Kratzspuren an manchen Stellen; wir hatten aber das gleiche Kochgeschirr wie die Jahre zuvor verwendet!)
Gestern knallte es während des Pfannkuchenbackens plötzlich laut, und das Glaskeramikfeld bekam einen Sprung. Der Telefonservice für die Garantie bestand auf dem Zusenden eines Fotos, bevor jemand losgeschickt wird. Das kam mir schon verdächtig vor, aber ich habe mich dann leider darauf eingelassen.
Es kam dann per Antwortmail die Behauptung, es wäre ein Überhitzungssprung, und als mögliche Gründe wurden verschiedene Bedienfehler angeführt. (Das Wort "Bedienfehler" hat Gorenja aber wohlweislich vermieden.)
Keiner der angegebenen Bedienfehler trifft bei uns aber zu!
Die Antwortmail endet dann zynisch: "Es besteht Lebensgefahr!" ... 'Für 79,90 Euro Überprüfungspauschale würde man jemanden vorbeischicken.'
Grüße
John
Nachtrag: Ich habe mich jetzt über an Schott über deren Kontaktformular gewandt. Dort ist Gorenje explizit auch als möglicher Abnehmer der Ceranfelder aufgeführt. - Außerdem weist Schott auf ihrer Webseite darauf hin, dass die Felder nicht überhitzen können! Auch den Produktspezifikationen für das zu verwendende Kochgeschirr dürfte unsere Pfanne ganz klar entsprechen.
Nachtrag 2: Gerade habe ich Schott angerufen, und die haben mir gesagt, dass Gorenje die Glaskeramik nicht mehr von Schott beziehen würde. - Die Bruchursache könne man jedoch nur vor Ort herausfinden, da zumindest die Temperatursensoren auf einen Fehler überprüft werden müssen.
4 Antworten
da sage ich mal ganz platt: wenn ein Glaskeramikfeld überhitzt, dann ist das ja wohl ein Konstruktionsfehler.
Leider ist nach 6 Monaten die Gewährleistung mit günstiger Beweislust rum und man ist bei der Garantie auf die Kulanz des Herstellers angewiesen.
Mein Zeugs im Haushalt kommt von Miele, Liebherr und BSH. Da ist mir wohler bei, zu Recht, wie man sieht.
Zu 1) Keine Ahnung - bin kein Glaskeramikspezialist
Zu 2) Ich denke schon. Ein wirklicher Gutachter kann die Schadenursache feststellen.
Zu 3a) Ja. Nach 6 Monaten muss der Käufer den Nachweis führen. (Eigentlich schon ab Kaufübergabe aber die Gerichte sehen das nicht so) "Beweisumkehr" als Stichwort.
3b) Selbst einen Gutachter bestellen (zunächst aus eigene Kosten. Bei günstigem Gerichtsurteil bekommt Ihr das Geld zurück.
Wahrscheinlich ist es das Beste, wenn Ihr das Kochfeld schrottet.
Wie bei Fernsehern etc, pp. auch.
Hallo John2018
Mir sieht das eher nach einem "Verspannungssprung" aus. Eventuell wurde das Ceranfeld beim Einbauen verspannt oder schon bei der Fertigung.
Da könnte dir nur ein privater Gutachter helfen.
Wende dich an deinen Versicherungsmakler, vielleicht ist das Ceranfeld versichert
Gruß HobbyTfz
Von einem Verspannungssprung gehe ich nämlich auch aus! Das ist auch die häufigste Antwort bei alten Fragen zu Ceranfeldsprüngen. Auch die Rechtslage ist meiner Ansicht nach nicht so, wie hier bei den anderen Antworten angenommen: Schließlich gibt es mit dem Verspannungssprung und zusammen mit unseren Angaben als wahrscheinlicheren Grund einen Produktionsfehler.
Ja das stimmt: Die Beweislast liegt nach einem halben Jahr bei dir. Ich denke da lässt sich nicht viel machen.