Ab welchem Alter darf man Glühwein verkaufen?
Moin,
meine Frage steht ja schon oben. Ich habe schon so viel gegoogelt, leider nichts gefunden. Die meisten Antworten beziehen sich auf den Kauf von Glühwein. Mir geht es aber um den Verkauf.
Vielen Dank!
Grüße von der Ostsee
Muschel
7 Antworten
Hier eine recht informative PDF:
https://www.ajs-bw.de/media/files/aktuell/2011/ajs_SM-Alkverkauf_Jugendliche.pdf
Somit recht klar geregelt.
Danke! Das ist echt mal etwas Handfestes!
Hallo Ostseemuschel
Der gewerbliche Verkauf von Glühwein als nicht gebranntes alkoholisches Getränk darf seitens des Betreibers im Normalfall ab 16 Jahren erfolgen.
Das Problem hierbei ist die Abgabe denn der Jugendliche der den Alkohol verkauft muss ihn ja vorher vom in der Regel volljährigen Betreiber gegeben bekommen haben und genau das darf der Volljährige halt nicht.
Ein Sonderfall wäre wenn der Jugendliche dein Kind ist als Elternteil hast du ein gewisses Elternprivileg deinem Kind Alkohol zu geben solange du damit sein Kindeswohl nicht gefährdest.
In dem Fall wäre der Verkauf in der Öffentlichkeit ab 14 Jahren erlaubt du oder der Kindvater müssten allerdings ständig dabei sein.
LG
Darkmalvet
Du darfst in jedem Alter Glühwein sowohl kaufen als auch verkaufen. Es gibt hier keine Regel.
Einer Person unter 16 darf jedoch keiner verkauft werden.
Hallo...OM
Im Zweifelsfall mal das Ordnungsamt kontaktieren...
Die müssten ja die entsprechende Gesetzeslage kennen.
https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/5829
VG Yazz12
Na dann.
Kannste ja mal nachfragen...am besten gleich schriftlich geben lassen..
Vg Yazz12(-:
Verkaufen darfst Du Glühwein in jedem Alter.
Selbst kaufen erst ab 16.
Um den Alkohol verkaufen zu können müsste der Jugendlich ihn aber erstmal ausgehändigt bekommen und genau hier würde der Betreiber seine Ausschanklizenz riskieren.
Wenn der Jugendliche privat eine Flasche Alkohol aus seinem Besitz verkauft wäre dagegen nichts einzuwenden aber gewerblich wäre es schwierig.
Es könnte höchstens gehen wenn der Jugendliche mit Erlaubnis des Familiengericht selbst der Firmenchef ist.
Ein Jugendlicher darf Alkohol verkaufen, wenn er dafür angestellt ist. Ihm darf aber kein hochprozentiger verkauft werden.
Er selbst darf seinen eigenen Alkohol auch nur an das entsprechende Alter verkaufen.
Das ist so nicht korrekt. Du darfst ihn unter 16 zwar kaufen, aber es darf dir keiner verkauft werden. Sprich der "Täter" ist hier der Verkäufer und nicht der Kaufende.
Es darf aber auch nicht an einen abgegeben werden und das müsste der Inhaber der Ausschanklizenz zwangsweise tun damit dieser es weiter abgeben darf.
Ja - da muss ich eh wegen der Ausschankgenehmigung hin. (Gewerbeamt)