Gilt nach zwei Jahren das Duldungsrecht für Katzen?
Wir wohnen seid zwei Jahren in unserer Wohnung, und haben kurz nach unserem Einzug die beiden Katzen meines Sohnes zu uns genommen,da mein Sohn aus Krankheitsgründen sich nicht um die Tiere kümmern konnte. Dies ist mit den Vermietern auch Telefonisch besprochen wurden.Und es gab bis Dato auch nie Schwierigkeiten oder Probleme. Auch nicht mit den Nachbarn !! Mitte letzten Jahres sprach mich dann der Vermiter darauf an, " die Katzen sind ja immer noch da ? " , woraufhin ich antwortete, " die werden auch noch etwas bleiben. Es gab keine Reaktion vom Vermiter !!! Jetzt nach zwei Jahren kommt Der Vermieter an, wir sollen die Katzen abschaffen und gibt uns drei Wochen Zeit dafür. Angeblich wegen " Geruchsbelästigung und Verunreinigung der Wohnung ". Wir haben einer Wohnungsbegehung sofort zugestimmt !!! Trotzdem bleibt der Vermieter dabei, die Tiere müssen weg, oder wir müssen ausziehen. Meine Frage : kommt er damit durch ???? Ich hoffe auf schnelle Antwort und bedanke mich schon jetzt dafür. Gruß G. Franck
5 Antworten
Grundsätzlich sind Katzen gem. BGH-Entscheidung keine Kleintiere, dies bedeutet, daß der Vermieter der Katzenhaltung zustimmen muß.
Der Gesetzgeber stellt die Katzen- und Hundehaltung in einer Mietwohnung auf die gleiche Stufe, wie z.B. Pflege- oder Besuchskatzen oder -hunde.
Da nun fast 2 Jahre vergangen sind, darf der Vermieter hier mMn nicht mehr von einer vorübergehenden Unterbringung der Katzen in der Mietwohnung wegen der Krankheit Eures Sohnes, sondern von einer Dauerhaltung ausgehen.
Was steht denn zur Katzenhaltung in Eurem Mietvertrag?
Im deutschen Mietrecht kann man sich grundsätzlich nicht auf ein Duldungs- oder Gewohnungheitsrecht berufen.
Im Zweifel entscheidet das Gericht ob der Vermieter oder ihr hier Recht bekommen werdet.
Gilt nach zwei Jahren das Duldungsrecht für Katzen ?
Weder nach zwei oder nach sehr viel mehr Jahren; es gibt kein Gewohnheitsrecht!
Trotzdem bleibt der Vermieter dabei, die Tiere müssen weg, oder wir müssen ausziehen.
Wenn er berechtigte Gründe hat, muss er Katzenhaltung nicht erlauben.
Meine Frage : kommt er damit durch ???? Ich hoffe auf schnelle Antwort
Die Antwort kann vielleicht ein Anwalt geben.
MfG
Katzen sind zwar grundsätzlich genehmigungspflichtig, allerdings benötigt der Vermieter einen guten Grund, um die Haltung zu untersagen.
Eine Geruchsbelästigung oder Verunreinigung wäre zwar ein Grund, allerdings auch nur dann, wenn dies der Wahrheit entspricht. Das scheint ja bei Euch nicht der Fall zu sein.
Was steht in Eurem Mietvertrag zur Tierhaltung?
Ein Gewohnheitsrecht gibt es im Mietrecht im Übrigen generell nicht.
Es gibt kein Gewohnheitsrecht. Wenn Tierhaltung nur mir Genehmigung erlaubt ist, entsteht diese Genehmigung nicht automatisch nach zwei Jahren.
Was steht zur Tierhaltung im Mietvertrag?