Gilt Fasching als „Brauchtumspflege“?
Guten Abend.
Wir sind gerade am planen für Fasching. Die Nichte meines Mannes wird wieder zwei Wochen Ferien bei uns in Bayern verbringen.
Wir wollen das erste Jahr mit ihr auf den Rosenmontagsball in unserer Sportgaststätte gehen. Sie ist zu dem Zeitpunkt 15 Jahre alt und wir haben von den Eltern eine Vollmacht für die ganze Zeit.
Jetzt ist die Frage, darf sie bis 24 Uhr bleiben? Denn Paragraph 5 abs. 2 des JuSchG besagt ja, „abweichend von Paragraph darf die Anwesenheit von Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 bis 24 Uhr gestattet werden, wenn [...] der Brauchtumspflege dient“
Natürlich habe wir auch schon angerufen aber keiner konnte uns wirklich Auskunft geben, ob bis 22 Uhr 24 Uhr mit uns als Begleitung.
Vielleicht noch mal zur Art der Veranstaltung. Sie wird jedes Jahr vom Turn- und Sportverein organisiert, findet in der Turnhalle statt, essen und Getränke können in der Gaststätte die an die Halle angrenzt gekauft und mit rüber genommen werden (vielleicht greift ja da auch der Paragraph 4 JuSchG?) und an der Bar werden alkoholische Getränke ausgeschenkt an alle mit 18er Kontrolle. (Also mit Bändchen) besuchen kann die Veranstaltung jeder, das ist nicht auf Mitglieder des TSV beschränkt.
Vielleicht hätte ja von euch einer eine ähnliche Situation, oder kennt sich mit dem Thema besonders gut aus.
4 Antworten
Bestimmt habt Ihr viele Bekannte und Freunde, die dieses Fest besuchen und schon besucht haben. Und die bestimmt auch mit ihren Kindern, Enkeln, Geschwistern dort waren, als diese noch nicht so alt oder sogar wesentlich jünger waren. Fragt doch diese Leute mal, wie das aussieht mit Kontrollen am Eingang, mit den Hinweisen auf die Uhrzeit usw. !
Ich kann mich an diverse Feste in unserer Turnhalle erinnern, da waren sogar die kleineren Kinder dabei und kein Mensch hat das gestört!
Aber frag doch erst mal Deinen Besuch, ob sie überhaupt Lust auf diese Veranstaltung hat! Wäre ja auch schade, wenn Ihr die teuren Karten kauft und die junge Dame läuft den ganzen Abend mit einem gelangweilten Gesicht und mieser Laune durch die Gegend!
Unabhängig von Brauchtumspflege oder nicht, darf ein Jugendlicher (deine Nichte) sich in Begleitung eines Erziehungsberechtigten (das bist in dem Fall ja du) so lange in einer Gaststätte aufhalten, wie ihr wollt - ob nun bis 23:30 Uhr oder auch 2:15 Uhr...
Alles Gute für dich, viel Spaß und Helau, Alaaf und Halt Pohl!
Dann halt eine "öffentliche Tanzveranstaltung", ändert aber nichts daran, dass sich die Bestimmungen zum Jugendschutz in der Öffentlichkeit nur auf Kinder und Jugendliche ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person beziehen.
also, ich als Rheinländer in Bayern habe mit meine Probleme mit der bayerischen Art Fasching für mich Karneval zu feiern, daher wäre ich etwas gespalten mit der Brauchtumspflege... sehen natürlich die Einheimischen berechtigterweise anders....
Ich würde mir da aber eigentlich in eurem Fall nicht so viele Gedanken machen.
Ich würde sie mitnehmen und wenn das Programm bis 24 Uhr geht, dann würde ich sie auch da lassen, ihr seid ja dabei. Ich würde sie nicht alleine lassen und kein Alkohol trinken lassen, ansonsten ist es bestimmt kein Problem, wenn ihr dabeibleibt.
Viel Spass!
Wenn es euch hilft, in dem Fall ist es natürlich Brauchtumspflege...
Naja Problem ist Kartenvorverkauf läuft ab Freitag und die Karten kosten 25€ das auszugeben dafür, dass wir um 22 Uhr raus müssen (Beginn ist 20.30 Uhr) wäre sehr unschön.
Alkohol trinkt sie eh nicht, und sie wäre auch wirklich bei uns und mit uns zusammen.
§4 abs. 1 steht doch mit einer personenberechtigen Begleitung dürfen Jugendliche unter 16 in einer Gastwirtschaft sein. Ihr seid personenberechtigt, daher bin ich überzeugt, das es kein Problem sein wird.
mit Vollmacht sollte sie bleiben dürfen solange ihr anwesend seit. Zumindest funktioniert das mit "Muttizetteln" so. Mir kann ja auch nmd verbieten mit meinem Sohn um 1 Uhr noch zu feiern
Ich kenne diese Muttizettel auch, noch aus meiner Jugend, aber ich dachte, auch das klappt erst ab 16 Jahren.
Der Vorteil wäre bei uns, das Kind hat den selben Nachnamen, also geht die hier bei uns eh als „meine Tochter“ durch
du übernimmst doch die Verantwortung- wer sollte was dagegensetzen? Feiert schön!
Naja es ist ja eigentlich keine Gaststätte. Die befindet sich ja nur durch eine Türe gehemmt von der Turnhalle und es ist ein Faschingsball in der Turnhalle.