Gilt ein nichtbremsen bei Vorfahrt als Vorsatz?

9 Antworten

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Du bist natürlich verpflichtet, zu bremsen, wenn ein Hindernis in deiner Fahrbahn ist. Auch, wenn du Vorfahrt hast. Eine Unaufmerksamkeit ist aber kein Vorsatz.

Hast du denn gebremst?

Bitterkraut  31.12.2017, 15:39

Danke fürs Sternchen!

Dominik2233 
Beitragsersteller
 31.12.2017, 15:43
Dominik2233 
Beitragsersteller
 29.12.2017, 20:01

Ja habe Ich ...leider hat es nicht mehr gereicht!!

Bitterkraut  29.12.2017, 20:03
@Dominik2233

Ja, kommt vor. Die Verscherungen werden das regeln.

War kein Auto/Zeuge hinter dir, der deine Bremslichter gesehen haben muß?

Dominik2233 
Beitragsersteller
 29.12.2017, 20:05
@Dominik2233

Der Knaller kommt noch!! Die Frau hat zugegebn vor mir und meiner Zeugin das sie vom Handy abgelenkt war als es passiert ist!!

Dominik2233 
Beitragsersteller
 29.12.2017, 20:18
@Bitterkraut

Der Knaller kommt noch!! Die Frau hat zugegebn vor mir und meiner Zeugin das sie vom Handy abgelenkt war als es passiert ist!!

Wenn Du Vorfahrt hattest, bist Du eigentlich im Recht. Natürlich kannst Du nicht davon ausgehen, dass derjenige, der die Vorfahrt zu achten hat, auch wirklich bremst. Fehler dieser Art sind menschlich, es kann leider vorkommen, dass man mal nicht richtig aufpasst. Dennoch würde ich persönlich es nicht als Vorsatz ansehen, denn Du warst ja in der richtigen Position, um die Vorfahrt zu haben.

Bremsen bei Vorfahrt gilt als Vorsatz. Bei Vorfahrt wie das Worr schon sagt hast du das vorfahr Recht, also solltest nicht bremsen und die anderen verunsichern die dann entweder hinten drauf brummen oder eben nach zögern dann auf der kreuzung zum crash führen. (keiner weiss so recht wer fahren soll, nach paar sekunden überlegen fahren beide und es crasht).

Also was ich mir nur vorstellen kann ist, dass der andere eben die Vorfahrt genommen hat und du das gesehen hast und trotzdem voll reingecrasht bist. Hast du es jedoch nicht gesehen, sondern war der andere nur schneller unterwegs als du ... dann ist dir nichts vorzuwerfen,

Man kann also höchstens "Vorfahrt erzwingen" vorwerfen. Das aber nur wenn der andere normal schnell war und nicht schneller als du.

Dominik2233 
Beitragsersteller
 29.12.2017, 19:26

Ja wer Vorfahrt erzwingt bekommt trotzdem ne Teilschuld 30% !?

Knuddelund  29.12.2017, 19:32

ja aber wenn der andere schneller als du war und nur deshalb es zum crash kam und du ja bei einfahren in die kreuzung nicht ahnen kannst dass da einer reinrast --- dann ist das wohl nicht "erzwungene Vorfahrt". Man muss halt die Geschwindigkeit nachweisen können später.

Dominik2233 
Beitragsersteller
 29.12.2017, 20:20
@Knuddelund

Der Knaller kommt noch!! Die Frau hat zugegeben vor mir und meiner Zeugin das sie vom Handy abgelenkt war als es passiert ist!!

Naja, geredet wird viel, auch von Vorsatz. Vorsatz bedeutet du wolltest den erwischen. Grob fahrlässig wäre, wenn du z.B. telefonierst und zu spät bremst, fahrlässig wenn du pennst und zu spät bremst. So in etwa die Abstufungen.

Also am besten nicht aufregen und bei der gegnerischen Versicherung eine Schadenmeldung machen. Kennzeichen wirst du ja haben. Rückt der Gegner seine Versicherung nicht raus, gehst du über den Zentralruf der Autoversicherer. Die finden an Hand des Kennzeichens die dazu gehördende Versicherungsgesellschaft, verbinden dich weiter und dann meldest du einen Vorfahrtsschaden.

Apolon  11.01.2018, 17:43
Grob fahrlässig wäre, wenn du z.B. telefonierst und zu spät bremst,

Was ist denn dies für ein Unsinn - seid wann darf man im Auto nicht mehr telefonieren?

Dominik2233 
Beitragsersteller
 24.01.2018, 17:21
@Apolon

Das meinst du doch nicht ernst mit dem im Auto telefonieren??!

Dominik2233 
Beitragsersteller
 29.12.2017, 20:47

Der Knaller kommt noch!! Die Frau hat zugegeben vor mir und meiner Zeugin das sie vom Handy abgelenkt war als es passiert ist!!

BenniXYZ  29.12.2017, 20:50
@Dominik2233

Ja dann ist doch alles klar.

Dominik2233 
Beitragsersteller
 29.12.2017, 20:53
@BenniXYZ

Das sehe Ich auch so!!!

Von wem wird dir das vorgworfen? Und nachzuweisen, dass ein Unfall vorsätzlich herbeigeführt wurde, ist dann nochmal was ganz anderes. Jedenfalls ist es zunächst mal normal, auf einer vorfahrtsberechtigten Straße nicht zu bremsen, wenn sich ihr ein Wartepflichtiger nähert. Normalerweise fährt man mit der gleichen Geschwindigkeit weiter, insofern ist der Vorwurf an sich gegenstandslos.