Gilt dieses Fahrverbot auch für Mofas?

..... - (Auto, Fahrrad, Verkehr)

7 Antworten

Das Verbot gilt auch für ein Mofa, siehe StVO Anlage 2 (lfd. Nr. 36) zu Zeichen 260

Ge- oder Verbot
Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html

Ja, das gilt für sämtliche Kraftfahrzeuge, also auch für Mofas. Ansonsten ist unten darunter ein Zusatzschild mit der Aufschrift "Mofa frei", nur dann gilt es nicht für Mofas. 

Man könnte diskutieren, ob es überhaupt noch gilt, da es nicht so ganz dem Muster aus der aktuellen StVO entspricht. Wenn ja, dann gilt es auf jeden Fall auch für Mofas.

Ja, das gilt für Kraftwagen und motorisierte Zweiräder.

Natürlich nicht - nur für schwarze Autos & Motorräder !
Ironie off
Ja gilt auch für Mofa