Gilt das Sonntags Fahrverbot eigentlich auch für Unimogs und Oldtimer LKW?

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Wenn über 7,49t dann gilt das Fahrverbot. Ausnahmen: Unter 7,49t zulässigem Gesamtgewicht und wenn es nicht als LKW gemeldet ist. Zumindest beim Unimog dürfte Zugmaschine im Schein stehen, dann bist auch vom Fahrverbot befreit. Wobei es bei Zugmaschinen nicht nach dem zGG geht, da ich mit meiner Sattelzugmaschine auch an SO oder Feiertagen fahren dürfte. Bei Zugmaschine bezieht es sich auf das, daß das Fahrzeug keine, oder nur eine Hilfsladefläche hat. Was noch zu beachten ist: An LKW bis 7,49t und an Zugmaschinen keinen Anhänger dran um an SO oder Feiertag fahren zu dürfen.

§30 der StVO(3) An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.

Wenn in deinem Fahrzeugschein steht das du einen Lastkraftwagen bewegst und der mehr als 7,5t wiegt darfs das nicht. Aber ich bezweifle das mal ;)