Gibt es Vorschriften, wo und wie man Aufkleber an Heckscheiben anbringen darf?

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Aufbringen von Aufklebern auf Scheiben von Fz. (§ 19 Abs 2, § 35b Abs 2 Satz 1, § 40). BMV/StV 13/36.16.03 vom 2. 10. 1986, VkBl S 557:

Nach der VkBl-Verlautbarung Nr 129 vom 27. 5. 1986 (VkBl S 306) ist eine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (BG) für die Folien auf Scheiben ab 1. 10. 1986 erforderlich. Werden auf Scheiben von Fz nachträglich Folien aufgeklebt oder auf andere Weise aufgebracht, so erlischt nach § 19 Abs 2 die Betriebserlaubnis des Fz, es sei denn, für die Folie ist eine BG nach § 22a Abs 1 Nr 3 StVZO erteilt, die das Aufbringen an der betreffenden Scheibe zuläßt und die hinsichtlich ihrer Wirksamkeit nicht von einer Abnahme abhängt. Nicht betroffen von dieser VkBl-Verlautbarung sind kleinere Aufkleber (zB Plaketten, Reklameaufschriften, Fahrgastinformationen in Bussen), deren Fläche kleiner als 0,1 m2 ist. Für diese Aufkleber ist keine BG erforderlich. Es darf aber keinesfalls mehr als 1/4 der Fläche der Scheibe mit Aufklebern versehen werden. Die Scheibeneinfassung muß von Aufklebern frei bleiben. Beim Aufbringen derartiger Aufkleber auf die Windschutzscheibe und andere Scheiben ist jedoch zu beachten, daß das für den FzFührer vorgeschriebene ausreichende Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsverhältnissen gewährleistet sein muss.

(Quelle: Verlautbarung des Bundesministers für Verkehr)

Diese Verlautbarung gilt für alle Scheiben am Kfz. Ich denke mal, aufgrund der Größe von Aufkleber ist eine Bauartgenehmigung erforderlich.

Nein, eigentlich nicht. Es gibt ja auch Fahrzeuge, die gar keine Heckscheibe haben, z.B. Lieferwagen etc. Wichtig ist, dass du zwei Außenspiegel hast.

Also soweit ich weis, darfste auf die Heckscheibe kleben wie du willst, da du ja immernoch rechts und links die Außenspiegel hast, umd en Rückwärtigen Verkehr zu beobachten.


STVZO § 40 Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und Trocknungsanlagen für Scheiben

(1) Sämtliche Scheiben – ausgenommen Spiegel sowie Abdeckscheiben von lichttechnischen Einrichtungen und Instrumenten – müssen aus Sicherheitsglas bestehen. Als Sicherheitsglas gilt Glas oder ein glasähnlicher Stoff, deren Bruchstücke keine ernstlichen Verletzungen verursachen können. Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.

Sofern der Pkw einen rechten Außenspiegel hat, ist die Anbringung von Aufklebern beliebig. Außer bei ausgesprochenen Sparautos a la VW Käfer-Standard der 70er Jahre, bei dem der rechte Außenspiegel und die Sonnenblende auf der Beifahrerseite noch kostenpflichtige Extras waren, dürfte der rechte Außenspiegel wohl Standard sen.

Ich denke auch, dass du den ankleben kannst, wie du möchtest. Es sollte deine Sicht halt nicht einschränken, aber das ist ja eigentlich klar. Es kommt ja auch ganz auf Material und Größe etc. an.