Genehmigung für Aufkleber auf der Heckscheibe?
Hallo,
Ich möchte auf der Heckscheibe meines Autos einen Aufkleber aufbringen. Ich habe mich bereits etwas informiert und herausgefunden, dass man ab einer gewissen Größe aufgrund des Splitterverhaltens des Glases eine Genehmigung braucht, welche aber meistens direkt beim Kauf der Sticker mit dabei ist.
Nun ist es aber so, dass ich keine Sticker an sich, sondern Selbstklebendes Papier für den Drucker gekauft habe, da es den Sticker so wie ich ihn gerne hätte leider nicht zu kaufen gibt. Das hat zu Folge, dass ich auch keine Genehmigung habe.
Allerdings besteht die Heckscheibe meines Autos auc nicht aus Glas, sondern aus Kunststoff (Älteres Carbio).
Daher wollte ich fragen, ob man dennoch eine Genehmigung braucht, und woher man diese gegebenenfalls bekommt.
Vielen Danke im Voraus
7 Antworten
bei 2 außenspiegeln kannst die heckscheibe komplett zukleben,genehmigung brauchst keine deshalb
...für sein Vorhaben benötigt er eine ABG für diesen Aufkleber, kannst Du vergleichen mit einer Tönungsfolie.
Während Papier an einer Plakatwand ein paar Wochen hält, ist es für Autos nicht geeignet. Das Papier überlebt keine Autowäsche und die Tinte deines Drucker wird beim ersten regen weggewaschen.
Es handelt sich bei den Aufklebern um Wetterbeständige Vinyl Aufkleber die So bedruckt werden dass die Druckerfarbe nicht verläuft etc.
So lange du 2 Außenspiegel hast, kannst du es machen. Ist ja dann nichts anderes, als wenn du einen Wohnwagen oder Anhänger mit Plane hinter dir herziehst!
Doch, das Bekleben der
Heckscheibe ist etwas anderes als einen Wohnwagen zu ziehen.
Im Gegensatz zu kleinen Aufklebern benötigst Du für dein Vorhaben, die ganze Scheibe mit einem großen Aufkleber zu bestücken, eine ABG für diesen Aufkleber.
Bei einer Größe von mehr als 0,1 Quadratmeter oder wird mehr als ein Viertel der Fläche der Heckscheibe bedeckt ist eine solche ABG nötig.
Der Aufkleber kann sowohl von innen als auch von außen angebracht werden. Die Aufkleber benötigen eine Bauartgenehmigung oder ein e-Prüfzeichen, um befestigt werden zu dürfen. Dies gilt nicht, wenn der Aufkleber nicht mehr als max. 0,1 qm Fläche hat. Zudem darf nicht mehr als 1/4 der Gesamtfläche der Scheibe beklebt sein.
Die Scheibeneinfassung muss von Aufklebern frei bleiben.
Bei Sichtbeeinträchtigung nach hinten ist ein zweiter Außenspiegel erforderlich.
Die dritte Bremsleuchte darf nicht durch die Folie bedeckt sein.
Folglich erscheint es als nicht zulässig, eine selbst hergestellte Folie ohne Bauartgenehmigung oder Prüfzeichen anzubringen.