Gibt es einen vorgeschriebenen Abstand von Toilette zu Waschbecken?
Hallo liebe Communitiy!
Ich wohne nun in einer neuen Wohnung und ich hab ein Problem dessen Lösung ich aktuell noch nicht finde.
Es geht darum: Im Bad steht die Toilette direkt neben dem Waschbecken. Das Waschbecken geht nach vorn breiter auseinander. Nun sieht es quasi so aus, dass wenn man auf der Toilette sitzt durch das Waschbecken schief sitzt und den Arm auf dem Waschbecken ablesen MUSS!
Nun wurde im Übergabeprotokoll festgehalten, dass der Sanitär-Fachmann gefragt wird ob die Toilette verrückt wird. Im Nachhinnein sträubt sich nun der Vermieter die Toilette zu verrücken mit der Aussage es geht nicht, jedoch gibt es laut einem anderen Sanitär-Fachmann die Möglichkeit die Toilette zu verrücken.
Was soll ich nun tun?
Gibt es evtl auch eine DIN-Norm oder ähnliches die regelt, dass die Toilette einen bestimmten Abstand vom Waschbecken entfernt stehen muss?
Danke schonmal an alle ernstgemeinten Antworter!
8 Antworten
Ob es eine DIN-Norm gibt, kann dir am besten der andere Sanitär-Fachmann sagen, der müsste es ja wissen.
Wahrscheinlich wirst du aber keine Norm dafür finden. Wenn du aber im Übergabeprotokoll schriftlich hast, dass die Toilette verrückt wird, wenn die Möglichkeit zu besteht, und du zusäztlich von deinem anderen Sanitär-Fachmann eine Bescheinigung über die Möglichkeit, am besten direkt mit Angebot, bekommst, kannst du deinen Vermieter freundlich bitten die Vereinbarung zu halten.
Sollte er sich darauf nicht einlassen, kannst du versuchen das als Mangel zu deklarieren und eine Mietminderung durchsetzen, bis das Übergabeprotokoll eingehalten wird.
Wenn du dich damit nicht auskennst, gehst du aber besser zu einem Mieterverein und lässt dich dort über die Möglichkeiten beraten, damit kann man sich auch schnell in weitere Probleme reinmanövern...
Dann kannst du immer noch auf das Übergabeprotokoll beharren - das ist ein Zusatz zum Vertrag und somit gültig!
Naja das Problem ist, dass die sagen sie haben einen Klempner gefragt und der sagt geht "so einfach" nicht. Damit reden sie sich raus und sagen wird nicht gemacht!
Lass dir von deinem anderen Fachmann ein Angebot machen, dann müssen sie mindestens schriftlich gegenhalten. Schriftlich zählt im Streitfall mehr als mündlich - ist halt ein Beleg.
Hallo ChrisMD,
in der alten DIN 18022 wurden u.a. die Abstände für Sanitärobjekte definiert. Gerade weil seit der Abschaffung der Norm 2007 keine andere Norm diese Abstände regelt, werden die in DIN 18022 beschriebenen Mindestabstände (20 cm zwischen Waschbecken und WC, 75 zur gegenüberliegenden Wand) immer noch in der Praxis befolgt.
Diese Angaben finden sich auch noch in der 18. Auflage von Schneiders Bautabellen, 2008.
Außerdem gibt es die "Restnorm" DIN 68935 Koordinationsmaße (AUsgabe 2009-10), die weiterhin Abstände und Maße von Badmäbeln und Sanitärobjekten regelt.
Zum Übergabeprotokoll: Von "einfach so" scheint darin ja keine Rede zu sein und damit aus Begründung auszufallen! :-)
Viel Spaß und Erfolg beim Heimwerken wünscht das Team von selbst.de
Eine Norm oder Vorschrift gibt es nicht, wenn ich Bäder Plane rechne ich jedoch möglichst mindestens 20cm zum Nächten Objekt/Wand (gemessen ab Keramikkannte) daraus ergibt sich ein Platzbedarf im Idealfall von 80 cm oder mehr, ich mußte auf drängen eines Kunden aber auch schon auf 60cm zurrück weichen. Und dort will er nun auch noch einen Handtuchhalter montiert haben. o.O
Aber ich habe bei meinen Bädern welche ich bisher saniert habe, schn WC´s gesehen die Faktisch ein Stück UNTER das Waschbecken ragten kopfschüttel Ich weiß nicht wie man sowas verbrechen kann^^
bei mir steht es faktisch auch ein Stück unter dem Waschbecken, habe grad mal ein Lot gefällt... das Waschbecken ist wirklich ein Stück pber dem WC!
OK Der wortlaut ist leider vielsagend nichtssagend ;( Aber ich würde den VM Nochmals darauf ansprechen und Ihm klar machen, dass du den Zusatand so nicht Akzeptierst, Auch Mündlich geschlossene Verträge sind in Deutschland Rechtlich bindend. Wenn also dein VM dir bei der besichtigung gesagt hat (Zeugen?) er lässt das WC Versetzen, so muß er dies auch tun. Ich wüßte im moment auch keinen Grund warum das technisch nicht möglich sein sollte. Hatte ich das Richtig verstanden, dass ein Installateur vor Ort war und sagte das würde nicht gehen? Was war die Begründung?
Gehen tut das eigentlich immer ist nur eine Frage des Aufwandes (und damit der Kosten für den VM, welche er sicher nicht tragen möchte.
Wie ist denn der genaue Wortlaut im Übergabeprotokoll?
Der Wortlauf ist: "Klempner fragen- WC nach rechts verrücken"
der Wortlaut ist: "Klempner fragen - WC nach rechts verrücken"
habe übrigens gerade mal ein Lot gefällt... das WC steht auch in meinem Fall ein Stück unter dem Waschbecken... auf der anderen Seite ist genug Platz!
na ja... solange man noch beides voneinander unterscheiden kann... Und bei einer langen "Sitzung" ist es doch gut, wenn man sich wo anlehnen kann... ;-)
naja nur anlehnen wäre ja schön, aber wenn man schief sitzt ist das für eine "längere Sitzung" nicht gerade vorteilhaft
Ruf doch einfach mal bei so einem Sanitärfuzzi an und frag den. In Deutschland und in der EU ist so viel geregelt - warum nicht auch etwas über den Platz auf und um die Toilette? (Vorstellen könnte ich mir das durchaus!)
Aber warum zieht man in eine Wohnung, wo man schon beim Besichtigen sieht, daß man nicht aufs Klo paßt?
Ich habe die Wohnung gemietet, weil mir zugesichert wurde, dass die Toilette verrückt werden sollte. Nun schicken die ihre eigene Firma vorbei und die sagen es geht nicht. Es geht auch nicht darum, dass ich nicht aufs Klo passe, sondern das ich schief drauf sitzen muss, und das ist ja eigentlich nicht Sinn und Zweck!
Das aktuellste was ich rausbekommen habe ist, dass es mal eine DIN-Norm gab (DIN 18022), diese aber 2007 ersatzlos gestrichen wurde.