umschulung,sind fahrtkosten zum Praktikum nicht mit anrechenbar?
Hallo Ihr Lieben, seit dem 1.7.2013 absolviere ich eine umschulung zur tourismuskauffrau einschließlich bis 30.6.2015.Gefördert über einen Bildungsgutschein.Jetzt kam endlich mal der Bescheid wegen der Fahrkostenübernahme, das sind täglich 70 km mit dem Auto.Bei der Berechnung ist mir allerdings aufgefallen das 110 tage für das Praktikum garnicht mitberechnet worden sind.Bis Ende Juni 2015 bekomme ich jetzt 192,00 Euro für 339 Tage.Wiederspruch einlegen? Ich danke euch und einen schönen Sonntag noch, lg sandra
4 Antworten
In der Regel musst Du für die Fahrten zum Praktikum einen zweiten (also separaten) Fahrt-kostenantrag stellen. Hast Du das gemacht? Oder nur einen Antrag gestellt?
Habe laut Arbeitsvermittler nur einen Antrag gestellt, weil er meinte das ich dann beim Praktikum ein Änderungsantrag abgeben solle.Das Amt hat sich auch garkeine mühe gemacht irgendwas selber zu berechnen, die haben einfach den kostenvoranschlag genommen den ich von der akademie bekommen habe: 339 Modultage, 110 Praktikumstage und 3 Prüfungstage welche im übrigen auch nicht mitberechnet worden sind.
Mir wurde es auch so gesagt, aber man hat bei dem Bescheid nur die Unterrichtstage berechnet.
umschulung,sind fahrtkosten zum Praktikum nicht mit anrechenbar?
Ich wundere mich auch gerade, aber in ander Hinsicht.
Ich habe auch einen Bildungsgutschein und meine Maßnahme begann am 3.7.2013
Bei mir sind es 367 Unterrichtstage. Also mehr als bei Dir. Ich komme aus NRW. Vielleicht liegt es an dem Bundesland?
Für die Zeit des Praktikums wird ja noch nichts berechnet, daher also die fehlenden Tage bei Dir.
Das muss separat beantragt werden.
MfG
Johnny
Klar, Widerspruch einlegen! Dann müssen sie nämlich begründen, warum sie 110 Tage nicht gewährt haben. Mit dem Widerspruchsbescheid kannst du dann noch zum RA gehen.
warum sie 110 Tage nicht gewährt haben. Mit dem Widerspruchsbescheid kannst du dann noch zum RA gehen.
Nicht nötig, das es die Zeit für das Praktikum ist, was separat beantragt werden muss.
Mich würde interessieren wie die Sache ausgegangen ist da ich das gleiche Problem aktuell habe
Habe laut Arbeitsvermittler nur einen Antrag gestellt, weil er meinte das ich dann beim Praktikum ein Änderungsantrag abgeben solle.Das Amt hat sich auch garkeine mühe gemacht irgendwas selber zu berechnen, die haben einfach den kostenvoranschlag genommen den ich von der akademie bekommen habe: 339 Modultage, 110 Praktikumstage und 3 Prüfungstage welche im übrigen auch nicht mitberechnet worden sind.