gibt es bei aufzügen in hochhäusern eine mindestgröße?
in einem hochhaus (wohnungen bis in die 17 etage) sind nur 2 kleine aufzüge vorhanden, der eine aufzug ist ca. 2 meter lang, 2 meter hoch, und der eingang ca. 80 cm breit. der zweite aufzug ist deutlich kleiner.
bei einzug konnte man vor jahren noch einen feuerwehraufzug für möbeltransporte benutzen, welcher etwas größer ist. dieser kann nun laut hausverwaltung nur noch von der feuerwehr benutzt werden.
da es hier bei neu-anlieferung und entsorgung von möbeln wie z.b. sofa und bett immer wieder probleme gibt, insofern als das man diese über das treppenhaus über viele etagen hochtragen muss, weil die aufzüge zu klein sind, würde ich gerne wissen ob es in einem hochhaus mit so vielen etagen irgendwelche mindestvorgaben bzgl. der größe für die aufzüge gibt oder ob man hier eine mietminderung durchsetzen kann.
3 Antworten
Ja die gibt es. Es müssen z. B. ein Krankenbett in den Anzug passen. Ansonsten reicht die Größe für mehrere Personen aus. Früher gab es diese Vorschrift nicht.
Einen speziellen Aufzug in dem man Möbel transportieren kann, dafür gibt es keine Vorschrift in privaten Gebäuden.
z. B. ein Krankenbett in den Anzug passen
Krankenhäuser/Altenheime schon, das wars auch schon
frag mal die Sanis wie oft die mit nem Stuhl oder Tragetuch arbeiten müssen
Mietminderung bestimmt nicht
Entweder passen die Möbel rein, oder nicht.
Dass der FFW-aufzug nicht mehr genommen werden kann, ist blöd