Gibt das Jugendamt meine Identität weiter bei einer anonymen Anzeige?

9 Antworten

Ich denke du hast richtig gehandelt. Sollen die überprüfen, inwieweit da etwas schief läuft oder auch nicht. Augen zu und nichts merken hilft keinem. Und wenn sie zu gut gemeinten Gesprächen nicht bereit ist, das sollte immer der erste Weg sein, dann bleibt einem ja nichts anderes übrig. Wenn ,,anonym" vermerkt ist, dann sollte es auch so bleiben. Alles andere wäre merkwürdig.

SunnyFlower1506 
Beitragsersteller
 26.11.2015, 12:52

Ich fände es halt unfair. Denn ich riskiere da eigentlich meinen Bekanntenkreis zu verlieren. Aber hab das Gefühl, dass der Kleine meine Hilfe gesucht hat. Er hat mir das völlig aus dem Zusammenhang heraus erzählt und mich hat das echt schockiert.

Als Anzeigenerstatterin bleibst Du anonym; der Angezeigte erfährt nichts von Dir. 

Möglicherweise würde Dein Name offenbart, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung käme -Du müßtest evtl. als Zeugin vor Gericht-, aber das ist bei dem beschriebenen Fall sehr unwahrscheinlich.


SunnyFlower1506 
Beitragsersteller
 26.11.2015, 12:51

Ich hab halt Angst davor, dass sie es erfahren, denn dann krieg ich die Kinder gar nimmer zu sehen.....

Wenn Du Namen und Telefonnummer angibst, ist es keine anonyme Anzeige mehr ;)

Ruf nochmal dort an und sag denen ausdrücklich, daß Dein Name in dem Zusammenhang nicht rausgegeben werden soll.

SunnyFlower1506 
Beitragsersteller
 26.11.2015, 15:26

Habe ich. Wollte es anonym haben. Die haben halt Rückfragen gehabt, weil die zuständige Person nicht im Haus war... sonst hätte ich Telefonnummer und Name nieeee abgegeben.

Jedoch ging mir der Vorfall mit dem Kleinen nicht mehr aus dem Kopf, da es mir vorkam, als erhoffe er sich Hilfe von mir.

Einerseits kann ich es nachvollziehen andererseits finde ich das unüberlegt. Es ist ja nun auch vielerlei bekannt wie willkürlich zum Teil die Jugendämter arbeiten und es sind schon wegen weitaus nichtigeren Gründen Kinder aus Familien gezerrt worden. Natürlich sollte man das Kind ernst nehmen, keine Frage aber denke, dass es vorerst auch andere Wege geben sollte als so übergriffig zu handeln und mit dem Brecheisen vorzugehen, einer angeblichen Freundin gegenüber. Und nein, das Jugendamt gibt den Namen nicht weiter sondern merken lediglich an, dass ein Hinweis einging.

Du hast nur den Impuls gegeben. Und glaube mir: Kinder werden immer erst im aller letzten Moment von der Mutter getrennt. Erstmal wird ein Sozialarbeiter in die "Familie einsteigen" und zusehen, dass das Kind soweit sicher ist.

Es könnte dir nur passieren: Würde das Jugendamt nicht reagieren, trotzt deiner Meldung, und käme das Kind daher zu Schaden, dann würde die Staatsanwaltschaft ermitteln und du wärst halt ein Zeuge in diesem Sinne.

Also mach die Locker. Und halte dich zurück: ab jetzt lass Profis das machen.