GEZ obwohl nicht im Mietvertrag?

8 Antworten

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Deine Freundin muss leider erst einmal zahlen. Es kommt rechtlich weder darauf an, ob man im Mietvertrag als Mieter steht noch darauf, ob man dort gemeldet war. Entscheidend ist, dass sie dort tatsächlich gewohnt hat, wofür die Meldung beim Meldeamt eine wichtige Vermutung begründet.

Wohnen allerdings mehrere in einer Wohnung, so sind sie zusammen sog. Gesamtschuldner kraft Gesetzes mit der Folge, dass deine Freundin von ihrem Ex die Hälfte der von ihr gezahlten Rundfunkbeiträge fordern kann. Zur Not muss sie das Geld eben einklagen.

Das mit dem Halsumdrehen solltest du dir noch mal überlegen, dafür wandert man dann so ca. 15 Jahre ins Gefängnis!

Was heißt Du würdest den Rundfunkbeitrag für "ihn" bezahlen?

Hier stehen 3,5 !! Jahre nicht gezahlte Beiträge im Raum, die von Deiner Freundin - trotz mehrfach ergangener Aufforderungen und Mahnungen - nicht gezahlt wurden. Sie hat in dieser Wohnung gelebt und hätte diesen Beitrag gemeinschaftlich mit dem Freund bezahlen müssen.

Wenn sie nur "weggelaufen" ist, anstatt die Probleme damals zu klären, muss sie halt heute die Konsequenzen tragen.

resaone 
Beitragsersteller
 14.05.2017, 09:32

Nein, sie hat dirt zwar ihren 2. Wohnsitz gehabt, allerdings gewohnt hat sie dort maximal 2 Monate. Die meiste Zeit bei Ihren Eltern, wo auch die Post für Sie ankam. die GEZ Gemeinde hat sich mitte letztes Jahr das erste mal bei ihr gemeldet. Da lebten wir aber schon gut 2 jahre zusammen. Vorher kam keine Post rein. Am Ende gehts mir oder uns weniger um's Geld, sondern einfach darum, dass es nicht sein kann, dass wenn ich nicht im Mietvertrag stehe, ich für Dinge zahle die für eine Wohnung eines anderen sind.

Erfahrenes  14.05.2017, 09:40
@resaone

Wenn sie dort entgegen dem gültigen Melderecht mit 2. Wohnsitz gemeldet war, dann muss sie auch entsprechend den Richtlinien des ARD/ZDF Beitragsservices Rundfunkgebühren bezahlen. Es wird ein Betrag pro Wohnung fällig - und sie hat sich nicht um die eingehende Post - die in diesem Fall natürlich unter dieser Anschrift versendet wurde - gekümmert.

gorbi210  14.05.2017, 17:23
@resaone

Sollte deine Freundin mit entsprechender Meldebescheinigung nachweisen können, dass sie bereits nach 2 Monaten wieder ausgezogen ist (oder welchen Zeitpunkt auch immer die Meldebescheinigung bestätigt), so akzeptiert dies der Beitragsservice und meldet sie dem entsprechend rückwirkend ab.

Die GEZ gibt es seit dem 1.1.2013 nicht mehr. Insofern kann es auch keine Forderungen einer nicht mehr bestehenden Einrichtung geben. 

normalerweise zahlt der Hauptmieter nun für die Wohnung als neuen Rundfunkbeitrag, wie es jetzt heißt.

Ob sie da nun eingetragen war als Untermieterin, weiß ich nicht. Normalerweise würde ich das ablehnen mit Verweis auf den Hauptmieter.

Frühe mußte jeder Mitbewohner dann GEZ bezahlen, das ist aber jetzt nur einmalig pro Wohneinheit fällig

Man zahlt pro Wohnung! Deine Freundin war dort gemeldet! Wenn der Ex nicht zahlt oder nicht zahlen kann, wenden sie sich eben an deine Freundin, die ja ganz offiziell dort gemeldet war.