GEZ abmelden bei Auszug aus Elternhaus?
Hallo. Ich erhalte Bafög für mein Studium. Seit ich aus meinem Elternhaus, vor einem halbem Jahr, ausgezogen bin, zahle ich keinen Rundfunkbeitrag.
Ich wohne in einer WG und beziehe Bafög. Bin ich trotzdem dazu verpflichtet mich postal bei der GEZ abzumelden? Oder muss ich mich gar nicht melden, da ich nicht zahlungspflichtig bin?
3 Antworten
Was ich deiner Beschreibung entnehmen kann:
- Du hast bisher im Haushalt deiner Eltern gewohnt und somit keine "GEZ" gezahlt.
- Nun bist du ausgezogen in eine WG.
Du müsstest dich nun von der Zahlung befreien lassen. Wenn du umziehst, bist du verpflichtet dich beim Einwohnermeldeamt umzumelden. Daraufhin flattert da meist ein Brief der GEZ rein und verlangt Geld.
An dieser Stelle füllst du den beiliegenden Bogen aus, und trägst ein, dass du in einem Haushalt wohnst, der die Gebühr bereits bezahlt(Deine WG).
Sind bei euch alle z.B. Bafögempfänger und zahlen keine GEZ, dann musst du selbstständig einen Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren aufgrund von Bafög beantragen. Diese "Befreiung" gilt nicht rückwirkend! Stell diese also umgehend aus, sonst kann es sein, dass du rückwirkend zahlen musst.
Oha, nein du scheinst das richtig zu sehen. ist schon eine Weile her, das ich mich dazu belesen hatte. Diese Änderung von 2017 war mir neu.
Ok danke. Habe aber auf
http://www.bafoeg-aktuell.de/magazin/54-gez-befreiung/
gelesen, dass die Abmeldung bis zu drei Jahre rückwirkend gilt. Verstehe ich das falsch?
Nein, du musst dich nicht abmelden.
Denn die Gebühr wird seit einigen Jahren pro Haushalt erhoben.
D.h. da deine Eltern noch in dem Haus wohnen, zahlen die das für dieses Haus.
Und dadurch, dass ich jetzt in einer Verbindung wohne, die bereits zahlt, muss ich mich nicht persönlich bei der GEZ an-, um- oder abmelden. Ist das so korrekt?
Ich nehme an, dass in der WG schon jemand den Rundfunkbeitrag zahlt. Dann hat er, so lange du nicht befreit bist, einen Anspruch gegen dich, auf den entsprechenden Anteil am Rundfunkbeitrag, also z. B. ein Drittel wenn ihr zu dritt seid. Wenn er deinen Anteil am Rundfunkbeitrag nicht von dir fordert, weil du BAföG beziehst, kannst du auf eine Anmeldung verzichten und brauchst dich auch nicht befreien zu lassen.
Will er dagegen den Anteil von dir, so kannst du dich wegen deines BAföG-Bezugs befreien lassen. Dazu musst du beim Beitragsservice einen Antrag stellen. Das geht auch rückwirkend ab Beginn des BAföG-Bezugs. Damit bist du dann gleichzeitig angemeldet.