Gewohnheitsrecht Garten nach 15 Jahren?

3 Antworten

Schau in den mietvertrag

steht da ‚gartennutzung‘ und ggfs auch „Obst und Gemüse Anbau“?

nein?

dann habt ihr das Haus gemietet und eure Vermieter dulden die Gartennutzung

aber den Zutritt kannst du denen aus IHREM Garten nicht verwehren

habt ihr die gartennutzung im Mietvertrag dürft ihr den natürlich Nutzen und der Vermieter darf 1-2x im Jahr sein mietobjekt besichtigen - es IST ja sein Eigentum, nur halt durch das mietverhältnis momentan in eurem Besitz

Hier kommt es darauf an was beim Mietvertrag schriftlich festgelegt wurde. Ein gutes gespräch hilft hier meist weiter als Konfrontation auch eine gemeinsame Grillfete wäre denkbar.

Ganz einfach Habt ihr das Haus mit den Garten Gemietet ?

Wenn ja dürfen die Vermieter ohne eure Erlaubnis das Grundstück nicht betreten , Den sobald Miet Verhältnis besteht geht das recht auf euch über jeder der Garten und Grundstück ohne Erlaubnis betritt begeht den Strafbestand des Hausfriedensbruch .

Selbst für den Vermieter.