Gewohnheitsrecht Garten nach 15 Jahren?
Wir sind seid 15 Jahren in Miete (kleines Häuschen und größerer Garten. Wir pflegen diesen(Bepflanzen, Rasen mähen, Hecke Sträucher und Bäume schneiden).
Jetzt sagt die Frau des Vermieters das ist immer noch ihr Eigentum und drum darf sie in den Garten solange und sooft sie mag. Pflückt Äpfel.... etc.
Darf sie so ohne weiteres so in den Garten. Zudem rennt sie immer mit Fotoapparat rum um zu fotografieren wie alles ausschaut, auch auf die Terrasse?
Hatten bisher ein gutes Verhältnis, aber als wir ihr dies verboten hatten, weil sie es bisher auch nicht getan hat.
Danke schon mal für Eure Hilfe und Ratschläge.
3 Antworten
Schau in den mietvertrag
steht da ‚gartennutzung‘ und ggfs auch „Obst und Gemüse Anbau“?
nein?
dann habt ihr das Haus gemietet und eure Vermieter dulden die Gartennutzung
aber den Zutritt kannst du denen aus IHREM Garten nicht verwehren
habt ihr die gartennutzung im Mietvertrag dürft ihr den natürlich Nutzen und der Vermieter darf 1-2x im Jahr sein mietobjekt besichtigen - es IST ja sein Eigentum, nur halt durch das mietverhältnis momentan in eurem Besitz
Hier kommt es darauf an was beim Mietvertrag schriftlich festgelegt wurde. Ein gutes gespräch hilft hier meist weiter als Konfrontation auch eine gemeinsame Grillfete wäre denkbar.
Ganz einfach Habt ihr das Haus mit den Garten Gemietet ?
Wenn ja dürfen die Vermieter ohne eure Erlaubnis das Grundstück nicht betreten , Den sobald Miet Verhältnis besteht geht das recht auf euch über jeder der Garten und Grundstück ohne Erlaubnis betritt begeht den Strafbestand des Hausfriedensbruch .
Selbst für den Vermieter.