Gewerbliche Küche und Richtlinien?
Hey zwei Fragen aufeinmal.
Erstens kann man seine Private Küche auch teilweise Gewerblich nutzen?Doppelnutzung wäre nur der Herd und das Waschbecken , sowie die Spülmaschiene.
Glatte Abwischbare Flächen ect ist mir bekannt wären vorhanden.
Die Geräte für den Gewerblichen gebrauch würden in einen Extra Schrank kommen.
Ist das Möglich ? Oder wird das so nur schwer oder gar nicht abgenommen?
Zweite Frage
Kann man seinen Keller umbauen und eine Küche darin einrichten ?Reicht es aus die Wände mit Platten zu verkleiden oder muss es Komplett gefließt sein ? Würde eh darin nicht wirklich Kochen sondern Marmelade herstellen ... und gebäck ^^
Thx für eure Antworten
4 Antworten
Hallo
Zur 1. Frage; Doppelfunktion einer Küche, sowohl gewerblich- und Privat. Ist möglich. Wird doch auch von kleineren Gasthäusern praktiziert.
Zur 2. Frage; Auch aus einem Keller kann man eine Küche machen, sowie nicht anderes wie baurechtliches dagegen spricht. Komplett fliesen muss nicht sein, sondern dazu gibt es Auflagen zu welcher Höhe und sogar zu welchen Umfang.
Als künftiger Kleinerzeuger ihre eingekochten Früchten würde dir empfehlen, wende dich einmal an dein zuständiges Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt und stelle dein Vorhaben zur Marmeladenproduktion vor.
Die und auch das Bauaufsichtsamt nehmen doch auch anschließend deine Betriebsstätte ab. Die entsprechenden Behörden schon in der Planungsphase mit einbinden, hat den Vorteil das später keine Probleme mit der Abnahme gibt’s.
Gutes gelingen
Wenn du die Küche auch gewerblich nutzt, kannst du einen gewissen Anteil von der Steuer absetzen.
Das kommt dann,wie z.B.bei Dienstwägen, darauf an, zu wie viel % du die Küche gewerblich nutzt.
Es sind dann auch die Nebenkosten, Wasser Strom Reinigungsmittel usw. steuerlich zu berücksichtigen.
Am besten du lässt solche Dinge von einem Steuerberater entsprechend regeln, oder du setzt ganz "frech " deinen Schätzbetrag in % (z. B. 30% ) selbst in die Steuererkärung ein.
Kürzen kann das Finanzamt immer noch ;-)
Sicher kannst du im Keller deine Küche einrichten, denk aber an einen Abzug oder die Belüftung.
bei gewerblicher Nutzung hast du hohe Auflagen was Hygiene, Lüftung, Fettabscheider und so betrifft. Ein gesundheitszeugnis bzw. diese Belehrung vom Gesundheitsamt und den "Frikadellenschein" musst du auch haben, denn Lebensmittel sind verderbliche Ware und damit stehen sie unter besonderen Kontrollen.Einfach in einer Küche die Geräte separart lagern dürfte da nicht reichen......
Aber würde darin ja gar nicht wirklich kochen ... wozu einen Fettabscheider ?? Geht nur um Marmeladen Produktion und Gebäck ... .
Das wäre doch ein Witz wenn die ne Komplette Küche verlangen , die nicht dem Zweck entspricht den ich benötige ... .
Elektro Herd wäre auch angedacht KEIN gas .. . , ist völlig überflüssig für das vorhaben ^^ ....
Erkundige dich am besten beim Ordnungs und Lebensmittelamt.