Gewerbliche Hundezucht mit 2 Würfen pro Jahr oder 2 Würfen je 12 Monaten?
Ich züchte hobbymäßig Hunde. Das Veterinäramt hat mir die gleiche Information gegeben, die ich überall nachlesen kann, nämlich dass ich zwei Würfe pro Jahr haben darf. Nun habe ich ein Ordnungswidrigkeitsverfahren am Hals, weil HIER (Aachen) behauptet wird, dass es nicht um 2 Würfe je Kalenderjahr geht (was ja der Begriff "Jahr" ausdrückt), sondern um 2 Würfe je 12 Monaten, egal in welchem Zusammenhang. An JEDER Stelle im internet und auch von Seiten des Veterinäramts wird von 2 Würfen pro Jahr gesprochen und nicht von 2 Würfen je 12 Monaten.
Kann mir jemand sagen, was das Gesetz dazu sagt? - Oder ist das hier Willkür, um Hobbyzüchter zu köpfen?
Zusatzfrage: Man sagte mir hier etwas, das ich nirgends bestätigt fand. Nämlich dass ZUSÄTZLICH dazu, dass eine gewerbliche Hundezucht besteht, wenn man 3 oder mehr Würfe pro Jahr oder 3 oder mehr deckbereite Hündinnen hat eine gewerbliche Hundezucht schon dann besteht, wenn man pro Jahr (oder pro 12 Monaten, das ist nicht klar) mehr als 2000 Euro Gewinn macht. Und um das ganze noch interesanter zu gestalten, wird für den Gewinn einfach angenommen, dass man Kosten, die man als Hobbyzucht gar nicht Finanzamt oder wem auch immer belegen muss, dann aber DOCH belegen muss, nämlich dem Veterinäramt - oder das Amt geht davon aus, dass sie nicht existieren und die Hunde von Gras auf Nachbars Rasen leben und der Tierarzt alles umsonst macht.
Hat jemand damit Erfahrung, was den Zeitraum (der mir SEHR willkürlich "angepasst" vorkommt) und den Gewinn (den sich das Veterinäramt dann auch noch "schön" streicht) angeht?
3 Antworten
Wenn du dich, was die Einnahmen angeht, an der Grenze zur gewerblichen Zucht bewegst, solltest du sicherheitshalber alle Ausgaben dokumentieren, dass nicht am Ende das Finanzamt kräftig kassieren kommt.
Das Veterinäramt will an den Unterlagen vermutlich abschätzen, ob eine gute Haltung gewährleistet ist.
Sie prüfen dafür regelmäßig das Apothekenbuch meines Tierarztes. Was ich total absurd fand war, dass sie Ausgaben nicht anerkannten, die im Apothekenbuch festgehalten waren, nur weil ich die entsprechende Rechnung nicht vorlegen konnte.
Bleibt man unter 17500 Euro Umsatz, muss man nichts vorrechnen.
Das ist so nicht richtig. Die Grenze von 17500 Euro Umsatz betrifft nur die Umsatzsteuerpflicht. Einkommenssteuer musst für jeden Euro (gewerblichen) Gewinn bezahlen. Daher ist es durchaus sinnvoll, zumindest die Belege aufzubewahren um ggf. einer unvorteilhaften Schätzung widersprechen zu können.
Das ist vielleicht auch richtig so. Wer weiß, ob da nicht öfter mal gemauschelt wird.
Ein Jahr ist normalerweise ein Kalenderjahr, und das Finanzamt geht im Normalfall davon aus, dass bei zwei Würfen im Jahr kein nennenswerter Gewinn anfällt.
Für mich sieht es auch so aus, als wolle man Dir Steine in den Weg legen. Da bleibt Dir wohl nichts anderes als einen Rechtsanwalt zu nehmen.
Falls es so ist, dass Deine Haltung grenzwertig ist, würde ich das natürlich zu allererst mal ändern. Letztlich behalten sich die Behörden nämlich eine gewisse Auslegungsfreiheit vor, und dann könntest Du Pech haben.
Zwischen jedem DECKAKT sollen mind. 10 Monate liegen ..... zum Wohle der einzelen Hündin.
Jeder verkaufte Welpe ist einen EINNAHME. Meldest du das nicht dem Finanzamt, ist es Steuerhinterziehung!
Dagegen werden allerdings sämtl. Kosten aufgerechnet: Futter, TA, Zubehör etc.
Ich bin schon vom Umsatz von 17500 Euro ewig weit entfernt. Gewinn von über 2000 Euro ist auch Unsinn. Das Problem ist, dass das Veterinäramt zu sagen scheint, dass ich zwar die Umsätze nicht dokumentieren muss, dass wenn ich das entsprechend dem Gesetz nicht tue, sie aber automatisch hoch rechnen, dass es sich um eine gewerbliche Zucht handelt, weil was nicht belegt ist (auch wenn ich gar nicht muss) auch nicht existiert.
Ich züchte aufwändig, wenn auch ohne Verein. Meine Welpen und ihre Aufzucht können rund um die Uhr per Webcam beobachtet werden, ebenso wie alles außerhalb der Wurfkiste / des Zuchtgeheges passiert, fotografisch dokumentiert wird. Alles wird in enger Zusammenarbeit mit dem Tierarzt gemacht (was teuer ist aber gut für die Welpen, wenn man Erfahrungen erst sammelt).
Wie gesagt: ich habe nirgends etwas darüber gefunden, welchen Gewinn eine Hobbyzucht machen darf und dass das Veterinäramt überhaupt da irgend etwas zu sagen hat. Wo immer es um Summen geht, steht nur dazu, was das Finanzamt sagt und haben will. Bleuibt man unter 17500 Euro Umsatz, muss man nichts vorrechnen. - Außer eben wenn das Veterinäramt kommt und sagt, dass nun SIE die Unterlagen haben müssen, von denen das Finanzamt sagt, dass ich sie nicht sammeln muss. Ich finde das merkwürdig.