Gewerbeleasing wie absetzen?

5 Antworten

Wie kann ich mir das genau vorstellen. Wie kann ich die Leasingrate jährlich von den steuern absetzen?

Ja, wenn Fahrzeug im Betriebsvermögen liegt, sind alle Kosten Betriebsausgaben.

  • Ein Fahrzeug MUSS ins Betriebsvermögen aufgenommen werden, wenn es zu mind. 50% geschäftlich genutzt wird.
  • Es KANN ins Betriebsvermögen aufgenommen werden, wenn die geschäftliche Nutzung zwischen 10 und 50% liegt
  • Bei unter 10% MUSS es dem Privatvermögen zugeordnet werden.
Kann ich dann 119 oder nur 19€ zurückholen?

Ob du die 19,- € "zurückholen" kannst hängt davon ab ob du umsatzsteuerrechtlich Klein- oder Regelunternehmer bist.

Bist du vorsteuerabzugsberechtigt darfst du die ausgelegte Vorsteuer im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung mit der eingenommenen Umsatzsteuer verrechnen.

Das hat aber keinen Einfluss darauf, dass die komplette Rate Betriebsausgabe ist und somit deinen Gewinn mindert.

Oder kann ich 1% vom Bruttolistenpreis des Autos unabhängig von der mtl. Rate jährlich zurückholen?

Jetzt schmeißt du die nächste Thematik in den Topf, nämlich die 1% Methode.

Die 1%-Methode ist eine Art der Ermittlung des privaten Nutzungsanteils eines privat genutzten Dienstfahrzeugs (es liegt im Betriebsvermögen). 1% des Bruttolistenpreises sind monatlich pauschal als (fiktiver) Umsatz zu buchen und werden den Kosten gegenübergestellt.

Alternative wäre die Vollkostenrechnung mit Fahrtenbuch. Ist oft günstiger, aber auch zeitaufwendiger und umständlicher. Dabei würde jede private Fahrt einzeln erfasst und individuell dem Umsatz zugerechnet.

Oder ist alles falsch und es geht ganz anders?

Tu dir bitte selber einen Gefallen und mandatiere einen Steuerberater. Ärger mit dem Finanzamt, besonders im Bereich Umsatzsteuer ist meistens teurer als die Kosten die ein StB verursacht.

Hallo EWFitnessfreak,

die Nettokosten von mtl. 100,00 sind Betriebsausgaben. Die 19,00 Mehrwertsteuer bekommst du vom Finanzamt erstattet (vorausgesetzt du bist umsatzsteuerlicher Unternehmer).

Zusätzlich zu den Leasingkosten kannst du alle anderen Kosten als Betriebsausgaben ansetzen (Benzin, Versicherung, Steuer, Reparaturen etc.).

Wenn du das Fahrzeug auch für private Zwecke nutzt, musst du dies versteuern. Dies erhöht also deine Betriebseinnahmen. Entweder führst du ein Fahrtenbuch oder musst den Wert pauschal ermitteln. Monatlich 1% vom Bruttolistenpreis des Herstellers (Angabe des BLP findest du in deinen Leasingunterlagen). Das ist praktisch für das Unternehmen ein "fiktive" Einnahmen. Hierauf musst du noch Umsatzsteuer bezahlen (auf diese fiktiven Einnahmen). Beispiel: Listenpreis 20.000 davon 1% = 200 EUR Betriebseinnahmen und 38,00 EUR Umsatzsteuer an das Finanzamt.

Kompliziert, aber wenn man es einmal raus hat ganz easy.

Gruß von der E-Mobil-Front

Ana

EWFitnessfreak 
Beitragsersteller
 04.01.2018, 11:45

Super. Danke für die ausführliche Antwort. Mein Gewerbe ist ohne Ust. d.h. die Mwst müsste ich so zahlen. Kann ich dann die Betriebsausgaben komplett zurückholen?

wurzlsepp668  04.01.2018, 12:20
@EWFitnessfreak

welche Betriebsausgaben zurückholen???

das Finanzamt erstattet keine Betriebsausgaben!

kevin1905  04.01.2018, 13:21
@EWFitnessfreak

Das Finanzamt subventioniert deine Selbständigkeit nicht.

Betriebsausgaben mindern den Gewinn und damit die Besteuerungsgrundlage.

Erstattet wird ein Guthaben aus der Umsatzsteuer, wenn du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist.

Damit du im Rahmen der Einkommensteuer etwas zurück bekommst, müsstest du erstmal Vorauszahlungen leisten.

Du kannst vom FA nichts zurückholen. Du kannst deine Betriebskosten in der EÜR eintragen. Und diese Betriebskosten verringern deinen Gewinn und somit dein zuversteuerndes Einkommen und daraus ergibt sich dann eine geringere Steuerschuld.

Alles andere haht dir Kevin schon genau erklärt.

Die Leasingraten (1.200 €/Jahr) sind Betriebsausgaben. Die private Nutzung mit der 1 % Regelung wird gegengerechnet ( 12 % x 20.000 € = 2.400 €). In diesem Fall würde sich die Führung eines Fahrtenbuchs lohnen. Dem Anteil der privaten Fahrten entsprechend würden dann die PKW Kosten gekürzt. Z. B. Anteil privat 25 %. Verbleibende Leasingrate als Betriebsausgabe: 900 € netto.

EWFitnessfreak 
Beitragsersteller
 04.01.2018, 11:42

Herzlichen Dank für die Info.

EWFitnessfreak 
Beitragsersteller
 04.01.2018, 11:47

Also würde es sich mehr lohnen, ein Fahrtenbuch zu führen?

lesterb42  04.01.2018, 12:16
@EWFitnessfreak

In dem Beispielsfall ja. In anderen Fällen möglicherweise nicht. Fahrtenbuch ist nicht schwierig aber lästig. Da muss man am Ball bleiben. Die Finanzverwaltung ist da recht pingelig.

AnaHauser  04.01.2018, 14:14
@EWFitnessfreak

Es kommt darauf an, wie hoch der Anteil an Privat-/Geschäftsfahrten ist.

lesterb42  04.01.2018, 14:43
@AnaHauser

Und auf den Listenpreis des Fahrzeugs.

Wenn Du das fahrzeug auf Dein Gewerbe angemeldet hast, sind die Leasingraten monatliche Betriebsausgaben.

Leasingfachmann  05.01.2018, 10:38

Als Kleinunternehmer sind jedoch die Bruttokosten, d.h. in dem Beispiel die 119,00 € monatliche Rate (inkl. 19 % MwSt.) als Betriebskosten von der Einkommensteuer absetzbar, mindern also den Gewinn und somit das zu versteuernde Einkommen um diesen Betrag.

Wie hier schon geschrieben, eine Erstattung vom Finanzamt gibt es bei Betriebskosten nicht, die gibt es nur bei einem Vorsteuerüberhang im Rahmen der Umsatzszteuer, die bei einem Kleinunternehmen nicht anfällt.