Gewerbe trotz Schulden

9 Antworten

Selbstverständlich können Sie mit einer EV ein Gewerbe anmelden. Bekannntlich ist der Inhaber aber einer Einzelfirma gleichzeitig der Geschäftsführer und haftet daher mit allem Privat- und Betriebsvermögen. Kann der Inhaber seine Schulden, egal ob aus dem privaten oder aus dem Arbeitsbereich nicht pünktlich bezahlen, so droht ihm die Zwangsvollstreckung. In diesem Fall wäre zunächst alles das pfändbar, was auch beim Privatmann pfändbar wäre. Kommt es also zur Zwangsvollstreckung, was zwangsläufig passieren kann, wohin dann mit den Einzahlungen von Kunden, oder wie eigene Rechnungen bezahlen? Um dies alles zu umgehen wäre eventuell eine Unternehmensgesellschaft zu überlegen.

UG ist zwar eine gute Idee aber es sollte bedacht werden das der Gläubiger die Möglichkeit hat die Gesellschaftsanteile zu pfänden, das würde wenn Du selbst auch Gesellschafter bist unter Umständen den finanziellen Ruin bedeuten. Also wenn die Möglichkeit besteht jemand anders den Gesellschafter machen und Du selbst nur Geschäftsführer. So kommen die Gläubiger nur an dein Gehalt und das bestimmtst Du ja selbst.

du kannst gewerbe anmelden, ohne schufa auskunft. es gibt z.b. auch kleingewerbe im callcenterbereich o.ä., da kann man sein geld auch mit verdienen und braucht gewerbeschein, da sie keinen einstellen ! Es geht doch manchmal darum, dass arbeitgeber keine sozialleistungen bezahlen wollen, also muss man als freiberuflicher mitarbieter auch gewerbe anmelden !schufa- auskunft uninteressant

speedbike24 
Beitragsersteller
 09.09.2009, 07:26

ok danke in die runde

Gewerbe kannst du anmelden, aber du bekommt Schwierigkeiten mit den Gläubigern und dem Gerichtsvollzieher, weil die werden immer versuchen dein Konto und den Gewinn sofort zu pfänden. So schaffst du es nicht Betriebsmittel zur verfügen und aufzubauen und du bekommst Schwierigkeiten mit der Bank wegen den Kontopfändungen. Deshalb kannst du es so machen wie ich und zwar Gründung einer Unternehmergesellschaft, ist eine 1 Euro GmbH, Auskunft erteilt jeder Notar. Kosten der Gründung ca. 120,00 Euro Beratung und Gründung und ca. 150,00 Euro Handelsregistereintrag. So kann deine Gesellschaft ein Vermögen aufbauen ohne das jemand die Geschäftskonten pfänden kann. Das Einkommen was du dir zahlt ist dann pfändbar, aber es kann natürlich unter der Pfändungsgrenze liegen. Ich hoffe, ich konnte dir helfen und meine Antwort hilfreich findest. Mehr Tipps rund um das Thema Schulden: http://www.ohne-schulden-leben.com/sokommensieausdenschuldenraus.html

ich sage nein, wenn du bei deinen arbeiten in vorkasse treten musst, wovon. und wenn du es könntest, fragt dann nicht das FA oder der GV wovon? es ist einfach schwer, das zu beantworten, frag einfach nach