Aussenwerbung am Wohnhaus erlaubt?
Guten Abend,
ich betreibe ein Gewerbe. Dieses Gewerbe ist auf meine Privatwohnung angemeldet (Betriebssitz) und auf mein Ladenlokal (Betriebsstätte).
ich würde gerne auf meine Küchenfenster eine Beklebung anbringen lassen.
Ist diese Genehmigungspflichtig seitens der Stadtverwaltung?
Die Vermieterin hat es bereits genehmigt.
3 Antworten
Das wird von den Städten und Gemeinden unterschiedlich gehandhabt. Teils geht es recht kulant, teils auch streng und kleinlich zu. Kommt aber sicher auch auf die Lage an, in einer historischen Altstadt ist es anders als in einem Wohngebiet in Randlage.
Am besten frägst du einfach im Rathaus deiner Stadt/Gemeinde nach, damit kannst du sichergehen, dir keinen Ärger einzuhandeln.
Ich kann mir keinen Grund vorstellen, warum das Bekleben Deiner Scheibe abgelehnt werden sollte, ABER
insbesondere wenn das Fenster im Bereich des öffentlichen Raums liegt, musst Du die Werbung genehmigen lassen: https://www.jasperprigge.de/wann-benoetigen-werbeanlagen-eine-baugenehmigung/
Hier haben zum einen die Gemeinde (Ordnungsamt) und die Hausgemeinschaft (wenn kein EFH) ein Wort mitzureden. Da musst Du beide fragen, und beide können ohne Gründe ablehnen.