Gesetzliche Pausenreglung umgehen?

10 Antworten

Dein Arbeitgeber würde in Teufelsküche kommen, wenn er das Jugendarbeitsschutzgesetz umgehen wollen würde. Eine Genehmigung wirst du von ihm also nicht bekommen. Wenn du den Pausenraum nach 20 Minuten verlässt, ist das deine Entscheidung. Aber weniger arbeiten würdest du dann auch nicht, da man dir 1 Stunde Pause anrechnet.

Gesetz ist Gesetz und da muss man sich dran halten.

Deine Einzige Möglichkeit ist es 18 zu werden

Hansbeker 
Beitragsersteller
 14.05.2019, 08:40

Ich werde in zwei Monaten 18 dazu meinte mein Ausbilder aber dass ich dann trotzdem noch bis zum Januar des nächsten Jahren 1 stunde Pause machen muss weil anscheinend das Gesetz immer erst ab Anfang des Jahren gilt stimmt das oder kann ich direkt wenn ich 18 bin nur 30 min Pause machen?

IxBetaXI  14.05.2019, 08:45
@Hansbeker

Du darfst nach dem Gesetz ab deinem 18 Geburtstag, also in 2 Monaten deine Pausenzeit auf 30min verkürzen.
Zumindest steht im Gesetz nichts davon das es erst ab nächsten Jahr gilt.

Hansbeker 
Beitragsersteller
 14.05.2019, 09:03
@IxBetaXI

Okay danke

Da gibts keinen Weg drum herum. Schätze deine Pause!

Dass Du diese 60 Minuten Pause machen musst, haben Dir ja schon viele User geschrieben.

"Aushebeln" durch vertragliche Vereinbarungen oder einer "Verzichtserklärung" Deinerseits kann und darf man geltende Gesetze nicht. Die Pausen sind zwingend im § 11 Jugendarbeitsschutzgesetz festgelegt.

Ein Arbeitgeber muss sich daran halten, sonst macht er sich strafbar. Die Bußgeld- und Strafvorschriften kann man in den §§ 58 und 59 JAbSchG nachlesen.

Entgegen manchen "Ratschlägen", kann man nicht z.B. 10 Minuten Pause machen. Pausen dürfen zwar in Blöcke aufgeteilt werden, diese müssen aber zwingend mind. 15 Minuten lang sein, sonst werden sie rechtlich nicht als Pause gewertet und gelten damit als nicht durchgeführt.

Ich habe gelesen, Dein Ausbilder hat Dir mitgeteilt, dass die Pausenregelung nach dem JArbSchG das komplette Jahr dauert, auch wenn Du schon früher volljährig bist.

Mich würde mal interessieren, auf welcher Rechtsgrundlage er diese Aussage trifft. Die wäre mir nämlich vollkommen neu.

Es ist zwar bei der Urlaubsberechnung korrekt, dass diese auf dem Alter des Azubis zum Jahresanfang abstellt und er daher mit einem Alter von z.B. 17 Jahren am 1. Januar auf mehr Urlaubstage Anspruch hat als wäre er dort schon 18 Jahre alt und das auch dann gilt, wenn der Azubi ein paar Wochen/Monate später volljährig wird.

Wenn ein Azubi aber volljährig wird, "fällt" er aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz raus. Für ihn gelten ab dem 18. Lebensjahr die Pausenvorschriften nach § 4 Arbeitszeitgesetz.

ist ein muss und da gibt es nix drannnnn zu rüttteln...der AG muss sich daran halten, was du in der Zeit machst ist dann deine Sache !