GEsetzlich zulässig?

5 Antworten

Es ist die Anwesenheitszeit - in der Du Deine Arbeitsleistung bereit hältst - abzüglich der vorgegebenen Pausenzeiten - zu bezahlen. Und als Beispiel .... selbst wenn die Telefonanlage zusammenbricht und 2 Stunden keine Anrufe reinkommen, so bist Du zu bezahlen.

Du musst mindestens den Mindestlohn erhalten egal wieviele Anrufe reinkommen auch wenn es nur 1 pro Stunde ist.

Eine zusätzliche Leistungsprämie die gezahlt wird wenn du besonders viele Anrufe annimmst ist natürlich erlaubt.

Nette Idee. Das ist natürlich nicht zulässig. Solange Du Deine Arbeitskraft vertragsgemäß dem Arbeitgeber anbietest, bist Du zu bezahlen. Selbst wenn da 8 Stunden lang kein Anruf erfolgt, die Anlage kaputt ist o.ä.

Was für eine wirre Idee.

Habt Ihr einen Betriebsrat? Wenn nicht gründet einen!

Wenn es im Arbeitsvertrag steht, wieso nicht. Moderne Form von Akkordarbeit.

Familiengerd  02.04.2021, 14:58

Das ist falsch!

Siehe dazu die richtigen Antworten von Christiangt und besonders wilees.

Das ist nicht zulässig.