gerichtsverfahren wegen schwarzfahren.

5 Antworten

Nein, die 40.--€ sind das erhöhte Beförderungsentgelt von den Verkehrsbetrieben und sind keine Strafe sondern ein Art Schadensersatz und eine zivilrechtliche Angelegenheit. Daneben ist Schwarzfahren eine Straftat, die unabhängig vom erhöhten Beförderungentgelt ist. Das kommt zusätzlich dazu

Deine Chancen stehen schlecht, aber dennoch rate ich dir schonmal zu zahlen!

  1. Lassen sie die Klage vll fallen
  2. Sieht es vor Gericht besser aus
  3. Musst du sie sowiso zahlen...

von ein-zwei mal kommt man bestimmt nicht vor Gericht. Solltest du ü18 sein, wirds wohl noch ne Geldstrafe obendrauf kommen. u18 evtl. Sozialstunden.

Du bist wegen eines Strafverfahrens gegen dich geladen worden. Deine Wiedergutmachungsversuche können allenfalls strafmildernd berücksichtigt werden. Dem Strafverfahren kannst du aber nicht komplett entgehen.

Ja aber Gericht trotzdem