Gerichtskosten, Hauptversammlung wegen Beleidigung
Hallo,
hatte schon einmal einen Beitrag hierüber geschrieben. Es geht um meine Freundin, die als Angeklagte zu einem Gerichtstermin in einigen Wochen geladen ist. Wegen Beleidigung. Sie kann sich aber überhaupt nicht an eine Beleidigung erinnern. Meine Frage ist nun, was ist mit den Gerichtskosten? Sie ist vor kurzem volljährig geworden und könnte keine Gerichtskosten bezahlen. Weiß jemand etwas darüber? Wer muss die Gerichtskosten zahlen? Wäre wirklich sehr dankbar für eine Antwort. Danke.
Grüße Krissi
2 Antworten
Die Kosten des Verfahrens trägt doch im Falle eines Urteils der Prozessverlierer. Aber wenn sie sich an keine Beleidigung erinnern kann, muss sie doch auch nichts befürchten. Die Seite hier erklärt ganz gut, wer wann was zu zahlen hat: http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Infos/Kostentragungspflicht.html
Strafrecht
Strafrecht: Wenn die Freundin rechtskräftig verurteilt wird, muss sie auch die Kosten des Verfahrens tragen, erfolgt keine Verurteilung, trägt die Staatskasse alle Kosten und Auslagen.
Die Kosten können später auch in Raten bezahlt werden.
achso, im Jugendstrafrecht übernimmt oft auch die Staatskasse die Kosten.
ist das eine Scherzantwort? Find ich nicht witzig^^
Außerdem wird aus der Frage überhaupt nicht ersichtlich, ob es hier um Zivil- oder Strafrecht geht, aber du lieferst einfach mal einen Link für Zivilrechtsfälle.