Gerichtsentscheidung / Urteil?
Der Beklagt wird verurteilt an die Klägerin einen Betrag von 500€ nebst jährlicher Zinsen in Höhe von 5% Punkten über den Basiszinssatz seit dem 01.01.2013 zu zahlen.
Heißt das, ich zahle einmalig 500€ und zusätzlich 3%(beispielsweise) +5% für 5 Jahre bis 2019?
Oder muss ich die 500€ auch jährlich für 5 Jahre zahlen, so wie die Zinsen ?
7 Antworten
500€ ist der Streitbetrag, es geht scheinbar um etwas das seit 1.1.2013 brodelt.
Du zahlst die Zinsen, die seit 1.1.2013 auf die 500€ angefallen sind bis HEUTE.
Fällig ist der Betrag natürlich als ganzes. Die werden dir nicht erst 500€ abknüpfen und dann jeden monat die paar euro zinsen.
Das bedeutet, dass du zum einen 500 Euro an die Klägerin zahlen musst und zum anderen Zinsen auf diese 500 Euro seit dem 01.01.2013 bis zu dem Tag, an dem du die 500 Euro plus Zinsen bezahlst.
Der Basiszinssatz beträgt zur Zeit -0,88%, was also bedeutet, dass "5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz" derzeit 4,12% sind. Allerdings musst du auf die 500 Euro Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem "jeweiligen" Basiszinssatz zahlen. Der Basiszinssatz kann sich jedes halbe Jahr ändern.
Wieviel du an Zinsen zu zahlen hast, kannst du mit Zinsrechnern, die du im Internet findest, nachrechnen. Beispielsweise unter der folgenden Adresse: https://basiszinssatz.de/zinsrechner/
Wenn man dort deine Daten eingibt, kommt man auf Zinsen in Höhe von 121,55 Euro, wenn du heute zahlst. Diese Summe erhöht sich jeden Tag, an dem du nicht zahlst. Insgesamt musst du also heute 621,55 Euro an die Klägerin zahlen.
Natürlich zahlst Du die Zinsen auch rückwirkend; steht doch da:
nebst jährlicher Zinsen in Höhe von 5% Punkten über den Basiszinssatz seit dem 01.01.2013 zu zahlen.
500€ einmalig.
Dazu kommen Zinsen für den erwähnten Zeitraum. Da der Basiszinssatz seit Jahren negativ ist, belaufen sich die tatsächlichen Zinsen auf unter 5% pro Jahr.
Du zahlst 500 Euro zzgl. der seit dem für diesen Betrag ab dem 1.1.13 genannten Zinsen.