Gerichtlicher Vergleich?

4 Antworten

wenn eine der beiden Streithähne den zuvor akzeptierten Vergleich nicht einhält, wird dieser hinfällig. Dann erneut den Anwalt konsultieren-der informiert den Richter und dann kommt es in einer neu anberaumten Verhandlung zu einem Urteil.

Mit dem Vergleich in der Hand kann man vom Gericht sofort eine Bescheinigung (Vollstreckungstitel) bekommen, mit der man die Zwangsvollstreckung betreiben kann. Dann geht der Gerichtsvollzieher (evtl. mit Polizeibegleitung) hin und setzt den Vergleich ggf. mit Gewalt durch.

chicaBlue  10.08.2009, 19:04

Nicht mit Gewalt: er pfändet, wenn nicht bezahlt wird.

heinmueck  10.08.2009, 19:07
@chicaBlue

Auch mit Gewalt, wenn die gepfändeten Sachen nicht herausgegeben werden. Wir wissen auch nicht, welchen Inhalt der Vergleich hat. Wenn es um z. B. um die Herausgabe irgeneines Gegenstandes geht, kann der Gerichtsvollzieher auch Gewalt anwenden, im Extremfall sogar zur Herausgabe eines Kindes. Das sind unschöne Szenen, aber sie kommen vor. Auch Gewalt gegen Sachen ist (bei Pfändungen) nicht selten - z. B. das Aufbrechen von Wohnungstüren.

dann rufst du das Gericht erneut an, es gibt vermutlich eine neue Verhandlung und die Gegenerische Partei wird dazu verurteilt, den festgelegenten Vergleich zu erfüllen.

Volker13  10.08.2009, 19:06

Aber niemals. Der vergleich ist vollstreckungsfähig.....

Ab zum Gerichtsvollzieher und aus dem Vergleich vollstrecken lassen.