Gerichtlicher Mahnbescheid - Wie lange dauert es bis man Antwort erhält?

4 Antworten

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Also du sendest den Mahnbescheit übers Gericht ab die Prüfung dauert ca 4 Wochen

Dann gehts zum Schuldner der hat ab Zustellung 14 Tage Zeit zu Widersprechen

Reagiert er nicht vergeht ein Versäumnisurteil das dauert nochmals ca 4 Wochen

Reagiert er gibt es ein Verfahren dauert ca 3 Monate

Ab dem Urteil kannst du vollstrecken die GV haben ca 2 bis 3 Monate vorlauf bis sie tätig werden.

Dann wird er kein Geld haben denn wer nichts hat der zahlt auch nicht

Traurig Aber wahr das Geld ist für lange Zeit futsch

Rina1992 
Beitragsersteller
 11.02.2014, 12:15

Habe heute den Brief vom Amtsgericht bekommen und kann am 17.02. den Vollstreckungsbescheid losschicken. Da ich weiß, dass Sie Arbeit hat, wird Sie und Ihr Chef sich sicherlich freuen über eine Lohnpfändung die dann ja auch noch gemacht werden kann, so wie ich es jetzt vom Amtsgericht erfahren habe (und das dauert auch nicht mehr lange).

Den gerichtlichen Mahnbescheid den sendet das Amtsgericht zu. Dazu musst du über einen Anwalt (evlt. online) diese Forderung an das Gericht weitergeleitet haben. Bis dieser Mahnbescheid geprüft ist und abgesendet ist vergehen 6 Wochen. Danach hat der potentielle Schuldern 14 Tage Zeit zu wiedersprechen. Tut er das kommt es zum Gerichtsverfahren. Ansonsten hast du einen Titel gegen deinen Schuldner und mit dem kannst du dann (wieder über das Amtsgericht -> Gerichtsvollzieher) in Vollstreckung kannst.

mepeisen  08.02.2014, 03:18

Einen Anwalt braucht man dafür grundsätzlich nicht. Das kann man auch ohne machen.

nd was wird gemacht, wenn die Person das ganze schleifen lässt und nicht darauf reagiert.

Wenn die Widerspruchsfrist um ist, ohne das Widerspruch oder Zahlung erfolgt ist, so kannst du den Vollstreckungsbescheid beauftragen.

Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs bleibt dir die Klageerhebung vor dem zuständigen Amtsgericht (Wohnort des Schuldners).

Dauer ca. 14 Tage bis 3 Wochen - Ob und wann Sie mal Ihr Geld nebst Kostenerstattung sehen, das steht in den Sternen. Legt der Schuldner Widerspruch ein, geht's erst mal zur Verhandlung zum zuständigen Amtsgericht. Ohne Reaktion ergeht ein Versäumnisurteil.

mepeisen  08.02.2014, 03:19

ggf. einfach beim Mahngericht anrufen und nach dem Stand fragen und freundlich bitten, den Kostenbescheid zuzusenden. Die Gerichtskosten muss man nämlich vorstrecken (muss dann vom Schuldner erstattet werden) und erst danach geht es weiter.

Rina1992 
Beitragsersteller
 11.02.2014, 12:17
@mepeisen

Habe heute einen Brief erhalten, wo drinnen steht, wann der Mahnbescheid zugesandt wurde und einen Vollstreckungsbescheid erhalten den ich ausfüllen muss und am 17.02. weg schicken kann. Mal gespannt.