geliehenes Auto bekomme ich nicht zurück?
Hallo, ich habe im Februar 2016 mein altes Auto einen flüchtigen Bekannten gegeben, der mir versprochen hat, mein Auto zu reparieren. Da ich mein Auto nicht benötigte und TÜV erst im Mai 2016 hatte, habe ich gesagt, lass Dir zeit, spätestens im Mai bräuchte ich ihn wg. TÜV. Der Bekannte hat mir im August dann telefonisch mitgeteilt, das mein Auto TÜV hat aber er noch paar Dinge reparieren muss. Jetzt hält er mich ständig hin und sagt er wäre nicht in München, sondern wo anders. Nun habe ich gestern vor seiner Firma, wo er arbeitet, gewartet und habe ihn angetroffen. Ich habe him gesagt, er soll in mein Auto steigen und wir fahren jetzt zur Garage, wo mein altes Auto stehen sollte. Das hat er verweigert und meinte er gäbe mir das Auto nun am Samstag um 18:00 Uhr. Er hat das aber jetzt schon fast jede Woche versprochen und hält mich ständig hin. Was kann ich tun? Ich weiß nur wo er arbeitet, habe seinen Vornamen und seine Handynummer. Leider nicht mehr.... Viele Grüße Bianca Muche
4 Antworten
Sag ihm mit einer Frist von 3 Tagen, dass du das Auto wiederhaben willst. Am besten per Chat (also nachweisbarer Schriftform; wenn du nicht schon genug Beweise hast). Sag ihm das es eine Anzeige wegen "Unterschlagung" hagelt.
Danach gehst du zur Polizei - ohne wenn und aber!
Brauchst eigentlich nicht zum Anwalt und Geld rausschmeißen; darum kümmert sich eh die Polizei. Ist ähnlich wie Diebstahl
hab ja ne Rechtsschutzversicherung... aber erstmal zur Polizei und dann fragen, was und wie man vorgehen muss...
Nein, kein Diebstahl sondern eine Unterschlagung.
Schnoofy; wer lesen kann ist ganz klar im Vorteil! Und besonders alles lesen...inkl. Eingangspost
So schnell wird aus einem unbestimmten Verleih weder Diebstahl noch Unterschlagung.Ein Mitgewahrsam besteht ja nicht,also Unterschlagung gar nicht.Hier entsteht ein Schadenersatzanspruch und das Recht auf Rückgabe,Beendigung der Ausleihe.Verstöße sind und bleiben Zivilrecht und werden nicht zum Strafrecht.Allerdings,sollte das Auto weiterveräußert sein,wären wir eher beim Betrug.Die Täuschung könnte das nicht hineinsehenlassen in die Garage gewesen sein.Nämlich dann,wenn diese inzwischen leer wäre.Das Vertrösten,auf Zeit spielen wären dann auch Täuschungshandlungen.
Eben - es liegt kein Diebstahl vor, denn die Fragestellerin hat das Fahrzeug dem Bekannten selbst gegeben.
worin soll denn da ein Diebstahl bestehen:
https://dejure.org/gesetze/StGB/242.html
im Gegensatz dazu
Wenn Du einen Beweis hast,das das Auto ausgeliehen wurde,also etwas schriftliches ,oder einen Zeugen,so könntest Du Ihm mitteilen,das Er sich bei der Rückgabe im Verzug sich befindet,Du Schadenersatz forderst,weil Du nun anderweitig Kosten hast,wenn Du den Wagen nicht nutzen kannst.Du erwartest die Rückgabe spätestens am Samstag 18.00.Passiert das nicht,wirst Du am Montag den 31.Oktober einen Rechtsbeistand beauftragen.Einwurf des Briefes in den Briefkasten. Lerne: Altfränkisch ist nicht immer schlecht: 3X mit F verleiht man nicht: Frau,Füller,Fahrzeug.^^ Liebe Grüße
Briefkasten ist schlecht, da ich seine Adresse nicht habe... Ich war wohl sehr gutglälubig :-( Passiert mir nie wieder...
Zeugen habe ich und Kosten für 2 mal Leihwagen habe ich auch aufgehoben.. und eine Frist per SMS habe ich ihm auch gesetzt.
Prima.Geh zum Rathaus/ Bürgeramt/ Stadtladen.Den Vorgang nimmst Du mit.Gegen eine Gebühr von 8.-wird man Dir wegen berechtigtem und nachgewiesenem Interesse die Anschrift mitteilen.Liegt am Wohnort keine Meldeadresse vor,bleibt Dir nur die Einschaltung der Polizei.Vergiß bitte nicht den Vorfall Deiner Versicherung mitzuteilen.Diese würde ich noch heute anrufen.Denn:was der "Besitzer" mit Deinem Eigentum anstellt,kann auf Dich zurückfallen.Die Klärungen können unangenehmer sein,als eine Mitteilung an die Versicherung.
Du könntest versuchen,in der Firma wo der Mensch,zumindestens vorgeblich arbeitet,die Adresse zu erbitten.Vielleicht ergibt sich es,das man den Vorgang dort,wenn auch rein privat,nicht so toll findet,das man Ihn darauf ansprechen wird.Das wäre noch eine Vorstufe zu Anwalt oder Polizei die erfolgversprechend erscheint.
Ich habe ja den Nachnamen nicht. Egal. Er arbeitet da definitiv, weil er uns in die Firma schon mal was geliefert hat und ich seine Fahrer Trackingnummer habe (kopie habe ich mir gemacht). Gestern habe ich auch andere Fahrer angesprochen, ob Sie den Werner kennen und ob die den Nachnamen wissen, aber da es kaum deutsche sind, wussten sie nur Werner.
ich danke Euch allen für Eure Antworten, und werde Euch auch auf dem laufenden halten. Samstag wissen wir mehr.
Danke mit dem Tipp der Versicherung. Mache ich sofort.
Bütte,aber einem Werner ein Auto zu leihen,hauptsächlich wohl wegen fälligen TÜV....und der Blick in die Garage wird noch verweigert,ich hoffe mal was ich inzwischen denke,trifft nicht zu.Hoffentlich hat der Mensch eine gültige Fahrerlaubnis.
Am besten ist es die Polizei einzuschalten und ihn anzuzeigen. Diese wird dann den Bekannten aufsuchen und versuchen, dass du das Auto wiederbekimmst.
Oder du gehst zu einem Rechtsanwalt und der setzt ihm eine Frist. Sollte er das Auto nicht herausgeben kann der Rechtsanwalt ihn verklagen auf Herausgabe des Fahrzeuges.
Schalte die Polizei ein oder deinen Anwalt.
wird mir leider nix anderes übrig bleiben... schade..
Mein Mann sagt immer: Frauen und Autos verleiht man nicht :) lol
ja stimmt.... wird mir auch eine Lehre sein..
Ich hoffe die Polizei kann dir behilflich sein, so das du dein Auto wieder bekommst. Viel Glück
ich habe ihm schon 1000 SMS geschrieben und auch eine First gesetzt, die jetzt am Samstag ausläuft. Ich werde definitv dann zur Polizei gehen ihn anzeigen und am Montag dann zum Anwalt.
Schade das es Menschen gibt, die man nicht mehr vertrauen kann...
Danke für Deine schnelle Antwort.