geliehenes Auto bekomme ich nicht zurück?

4 Antworten

Sag ihm mit einer Frist von 3 Tagen, dass du das Auto wiederhaben willst. Am besten per Chat (also nachweisbarer Schriftform; wenn du nicht schon genug Beweise hast). Sag ihm das es eine Anzeige wegen "Unterschlagung" hagelt.

Danach gehst du zur Polizei - ohne wenn und aber!

biancmuch 
Beitragsersteller
 27.10.2016, 10:10

ich habe ihm schon 1000 SMS geschrieben und auch eine First gesetzt, die jetzt am Samstag ausläuft. Ich werde definitv dann zur Polizei gehen ihn anzeigen und am Montag dann zum Anwalt.

Schade das es Menschen gibt, die man nicht mehr vertrauen kann...

Danke für Deine schnelle Antwort.

Muhtant  27.10.2016, 10:12
@biancmuch

Brauchst eigentlich nicht zum Anwalt und Geld rausschmeißen; darum kümmert sich eh die Polizei. Ist ähnlich wie Diebstahl

biancmuch 
Beitragsersteller
 27.10.2016, 10:14
@Muhtant

hab ja ne Rechtsschutzversicherung... aber erstmal zur Polizei und dann fragen, was und wie man vorgehen muss...

Schnoofy  27.10.2016, 10:20
@Muhtant

Nein, kein Diebstahl sondern eine Unterschlagung.

Muhtant  27.10.2016, 10:24
@Schnoofy

Schnoofy; wer lesen kann ist ganz klar im Vorteil! Und besonders alles lesen...inkl. Eingangspost

jerkfun  27.10.2016, 11:33
@Schnoofy

So schnell wird aus einem unbestimmten Verleih weder Diebstahl noch Unterschlagung.Ein Mitgewahrsam besteht ja nicht,also Unterschlagung gar nicht.Hier entsteht ein Schadenersatzanspruch und das Recht auf Rückgabe,Beendigung der Ausleihe.Verstöße sind und bleiben Zivilrecht und werden nicht zum Strafrecht.Allerdings,sollte das Auto weiterveräußert sein,wären wir eher beim Betrug.Die Täuschung könnte das nicht hineinsehenlassen in die Garage gewesen sein.Nämlich dann,wenn diese inzwischen leer wäre.Das Vertrösten,auf Zeit spielen wären dann auch Täuschungshandlungen.

Wenn Du einen Beweis hast,das das Auto ausgeliehen wurde,also etwas schriftliches ,oder einen Zeugen,so könntest Du Ihm mitteilen,das Er sich bei der Rückgabe im Verzug sich befindet,Du Schadenersatz forderst,weil Du nun anderweitig Kosten hast,wenn Du den Wagen nicht nutzen kannst.Du erwartest die Rückgabe spätestens am Samstag 18.00.Passiert das nicht,wirst Du am Montag den 31.Oktober einen Rechtsbeistand beauftragen.Einwurf des Briefes in den Briefkasten. Lerne: Altfränkisch ist nicht immer schlecht: 3X mit F verleiht man nicht: Frau,Füller,Fahrzeug.^^ Liebe Grüße

biancmuch 
Beitragsersteller
 27.10.2016, 10:13

Briefkasten ist schlecht, da ich seine Adresse nicht habe... Ich war wohl sehr gutglälubig :-( Passiert mir nie wieder...

Zeugen habe ich und Kosten für 2 mal Leihwagen habe ich auch aufgehoben.. und eine Frist per SMS habe ich ihm auch gesetzt.

jerkfun  27.10.2016, 10:21
@biancmuch

Prima.Geh zum Rathaus/ Bürgeramt/ Stadtladen.Den Vorgang nimmst Du mit.Gegen eine Gebühr von 8.-wird man Dir wegen berechtigtem und nachgewiesenem Interesse die Anschrift mitteilen.Liegt am Wohnort keine Meldeadresse vor,bleibt Dir nur die Einschaltung der Polizei.Vergiß bitte nicht den Vorfall Deiner Versicherung mitzuteilen.Diese würde ich noch heute anrufen.Denn:was der "Besitzer" mit Deinem Eigentum anstellt,kann auf Dich zurückfallen.Die Klärungen können unangenehmer sein,als eine Mitteilung an die Versicherung.

jerkfun  27.10.2016, 10:30
@biancmuch

Du könntest versuchen,in der Firma wo der Mensch,zumindestens vorgeblich arbeitet,die Adresse zu erbitten.Vielleicht ergibt sich es,das man den Vorgang dort,wenn auch rein privat,nicht so toll findet,das man Ihn darauf ansprechen wird.Das wäre noch eine Vorstufe zu Anwalt oder Polizei die erfolgversprechend erscheint.

biancmuch 
Beitragsersteller
 27.10.2016, 11:12
@jerkfun

Ich habe ja den Nachnamen nicht. Egal. Er arbeitet da definitiv, weil er uns in die Firma schon mal was geliefert hat und ich seine Fahrer Trackingnummer habe (kopie habe ich mir gemacht). Gestern habe ich auch andere Fahrer angesprochen, ob Sie den Werner kennen und ob die den Nachnamen wissen, aber da es kaum deutsche sind, wussten sie nur Werner.

ich danke Euch allen für Eure Antworten, und werde Euch auch auf dem laufenden halten. Samstag wissen wir mehr.

Danke mit dem Tipp der Versicherung. Mache ich sofort.

jerkfun  27.10.2016, 11:26
@biancmuch

Bütte,aber einem Werner ein Auto zu leihen,hauptsächlich wohl wegen fälligen TÜV....und der Blick in die Garage wird noch verweigert,ich hoffe mal was ich inzwischen denke,trifft nicht zu.Hoffentlich hat der Mensch eine gültige Fahrerlaubnis.

Am besten ist es die Polizei einzuschalten und ihn anzuzeigen. Diese wird dann den Bekannten aufsuchen und versuchen, dass du das Auto wiederbekimmst.

Oder du gehst zu einem Rechtsanwalt und der setzt ihm eine Frist. Sollte er das Auto nicht herausgeben kann der Rechtsanwalt ihn verklagen auf Herausgabe des Fahrzeuges.

Schalte die Polizei ein oder deinen Anwalt.

biancmuch 
Beitragsersteller
 27.10.2016, 10:11

wird mir leider nix anderes übrig bleiben... schade..

Shark  27.10.2016, 10:14
@biancmuch

Mein Mann sagt immer: Frauen und Autos verleiht man nicht :) lol

biancmuch 
Beitragsersteller
 27.10.2016, 10:15
@Shark

ja stimmt.... wird mir auch eine Lehre sein..

Shark  27.10.2016, 10:17
@biancmuch

Ich hoffe die Polizei kann dir behilflich sein, so das du dein Auto wieder bekommst. Viel Glück