PKW hat TÜV bekommen, trotz starken Mängeln?
Hallo,
Ich habe vor zwei Wochen einen gebrauchten PKW von Privat gekauft.
Nachdem ein KFZ Meister meines Vertrauens drüber geschaut hat, hat er festgestellt, das es lebensgefährlich war, dieses Auto gefahren zu sein. Im TÜV Bericht von Mai 2016 steht 1. Bremsschläuche vorne Zustand beachten 2. Schwingungsdämpfer hinten rechts leicht Ölfeucht. Allerdings waren beide Punkte viel schlimmer als im Bericht geschildert, die Bremsen hätten bei einer Notbremsung ausfallen können, da die Bremsschläuche deutlich eingerissen waren und der Dämpfer hat nicht mehr gefedert und man konnte ihn einfach eindrücken. Im Mai 2016 ist der Wagen mit "geringen Mängeln" über den TÜV gekommen.
Was habe ich nun für Rechte?
Allein die Materialkosten hierfür belaufen sich auf fast 200€
Schon mal vielen Dank für die Hilfe
5 Antworten
"geringe Mängel" sind nicht lebensgefährlich. Egal was dein Meister deines Vertrauens auch sagt. Wäre es lebensgefährlich gewesen hätte das Fahrzeug die HU nicht bestanden.
Du hast den HU-Bericht von 05/16 und kanntest also die Mängel. Wenn es jetzt gemacht werden muss (nur weil es der Meister sagt), dann musst du es auch zahlen und kannst nichts weiter machen.
Werkstätten übertreiben in der Regel, um sich wichtig zu machen und sich den Reparaturauftrag zu sichern. Im Rechtsstreit zieht der Meister immer den Kürzeren gegenüber dem Sachverständigen (Dipl. Ing), der allerdings nur für den Moment der Abnahme verantwortlich ist.
Ein Autoverkäufer hat nichts mit dem TüV gemein.
Jeder, muss auf die Prüfer vertrauen.
Kannst Du dem Verkäufer nicht nachweisen, dass etwas nachträglich manipuliert wurde, musst Du wohl allein die Kosten für die Instandhaltung aufbringen.
Bei 200,- kannst Du noch froh sein, dass nicht mehr passiert ist..
Wie kommst Du überhaupt darauf, dass der Verkäufer dies hätte wissen müssen??
Alle Privatverkäufe schliessen speziell solche Mängel aus.
du behauptest, dass innerhalb der 6 Wochen der Verschleiss nicht so voran gegangen sein kann, also muss etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen sein..
Allerdings hast Du keine Chance dies zu beweisen. Du hättest sofort reagieren müssen, nicht erst nach 2 Wochen.
Dass das Fahrzeug Mängel aufweist, war Dir beim Kauf durch den TÜV-Bericht bekannt. Das bedeutete für Dich, dass in absehbarer Zeit Reparaturen anstehen. Über anfallende Reparaturkosten hättest Du Dich also bereits vor dem Kauf informieren können - wenn der Meister vor dem Kauf das Fahrzeug überprüft hätte. Zu diesem Zeitpunkt wäre eine Möglichkeit gewesen, den Kaufpreis zu drücken.
Mir geht es aber darum, dass das lebensgefährliche Mängel waren. Beide Teile können innerhalb 1 ½ Monaten nicht so einen starken Verschleiß haben.
Die Reparaturkosten waren mir durchaus bekannt, jedoch wurden die Mängel als minimale Mängel herabgestuft, wobei dies komplett der andere Fall ist bzw war.
Wenn der HU-Prüfer das als minimale Mängel erkannt hat, dann ist das so. Sie sind nicht lebensgefährlich und müssen auch nicht sofort behoben werden. Dir waren Mängel bekannt und du hast das Auto dennoch gekauft.
Außer dem TÜV gibts ja noch DEKRA und verschiedene andere. Ich hatte einen alten MB 500 SE und eine Bekannte hat ihn zur DEKRA in Berlin gebracht. Ich musste 100,- DM Bakschisch bezahlen, weil die Lager an den Achsen ausgeschlagen waren und er hat eine neue Plakette bekommen.
Die 200€ belaufen sich nur auf das Material, der Einbau/die Arbeitszeit kommen noch hinzu!
Ich hab nicht behauptet, dass der Verkäufer das weiß. Ich weiß nicht, ob er darüber in Kenntnis war. Ich habe nur gefragt was nun meine Rechte sind