Gelegenheits-Dozent
Ich werde hin und wieder eingeladen über religiöse Themen zu referieren, da ich lange als Mönch in einem hinduistischen Kloster gelebt habe. Solche Einladungen erhalte ich von verschiedenen Bildungseinrichtungen, manche staatlich, manche privat.
Das passiert vielleicht zweimal im Monat, manchmal mehr, manchmal weniger. Hin und wieder bekomme ich auch ein Dozentenhonorar, so nennt man das glaube ich. Das beläuft sich meistens so zwischen 20 und 100 EUR.
Muss ich so etwas steuerlich anmelden? Wenn ja, wie genau? Gibt es gewisse Grenzen?
Wer kann mich aufklären?
5 Antworten
Das hört sich für mich weniger nach einem Honorar als einer Aufwandsentschädigung an. Insoweit wäre es steuerlich nicht relevant. Sicherheitshalber solltest Du aber Belege über Fahrten, Auslagen für Essen, Abwesenheitszeiten vom Heimatort und Hotelkosten sammeln. Nun weiß ich nicht, was Du sonst machst. Also, ob Du ohnehin eine Steuererklärung machen musst oder die machst. Dann wäre es eine Möglichkeit das einzubauen. Vielleicht gibt es ja auch noch Werbungskosten, die Du für die Vorträge hast. Das könnte der Kauf von Büchern sein, vielleicht auch Kosten für Porto, Telefon usw. Wahrscheinlich kommt unter dem Strich gar kein Gewinn heraus.
Es gibt Grenzen, die weiß ich leider nicht.
Also ich führe ein sehr einfaches Leben, mit Minimalkosten, kleines Zimmer usw.. Mich unterstützen Freunde, sodass sich mein Leben unterm Strich finanzieren lässt. Staatliche Hilfe brauchte ich bis jetzt nicht beanspruchen. Krankenkasse zahle ich den Minimalbetrag.
Nach § 3 Nr. 26 EStG (Steuerfreie Umsätze) sind Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als ... -Dozent ist hier nicht explizit erwähnt, aber...- bis zu einer Höhe von insgesamt 2.100 € im Jahr STEUERFREI.
Dabei dürfen Werbungskosten (Aufwendungen, die man hatte um diese Einnahmen zu erhalten - wie z.B. Fahrkarten um dorthin zu gelangen) von diesen Einnahmen abgezogen werden. § 9 Abs.1 EStG.
Du hast da sicherlich eher Auslagenersatz als "Verdienst".
Die beste Aufklärung erhälst du diesbezüglich direkt beim Finanzamt deines Vertrauens (also ob du das z.B. bei deiner ESt-Erklärung angeben musst oder nicht), fühl dich frei. Ein Anruf und das Ding ist erledigt, Gewissen ruhig gestellt.
Gruß
Herzlichen Dank! Gute Antwort!
Hier steht einiges:
http://www.steuerberaten.de/tag/dozententaetigkeit/
Die Kleinunternehmerregelung, die dort erwähnt wird, geht bis zu einem Jahresumsatz von 17500 EUR
es gibt verschiedene Grenzen. Wenn Du freiberuflich Tätig bist, musst es nur einfach bei der Steuererklärung angeben, doch nicht extra anmelden. Würdest Du ein Gewerbe betreiben, müsstest Du es anmelden. Du bist damit wahrscheinlich unter der Umsatzsteuergrenze. Nimmst als keine UST und führst auch keine ab.
Ob Du Einkommensteuer zahlen musst, hängt davon ab, wieviel Du sonst verdienst.
Schreib Dir einfach auf: - wieviel einnahmen hast Du -wieviel ausgaben in dem Zusammenhang: Fahrtkosten, essen Unterkunft und mache zur Steuererklärung eine Einnahmen/Überschuss rechnung.
Ansonsten würde ich für die Steuererklärung so eine Software für 20 oder 30 Eur verwenden, dort wird einem das ausfüllen erleichtert und viele Fragen geklärt.
Ich verdiene sonst nichts. D.h, ich führe ein sehr einfaches Leben, mit Minimalkosten, kleines Zimmer usw.. Mich unterstützen Freunde, sodass sich mein Leben unterm Strich finanzieren lässt. Staatliche Hilfe brauchte ich bis jetzt nicht beanspruchen. Krankenkasse zahle ich den Minimalbetrag.
Dazu fragst du die Mitarbeiter des Finanzamtes, die kennen sich mit so was bestens aus.