Geldverleiher werden, was ist formal notwendig?
Klar braucht man das nötige Kapital für diese Sachen.
Aber wie sieht es formal gesetzlich aus,
was braucht man da so an Lizenzen, Genehmgungen, muss man irgendwelche speziellen Ausbildungen oder Weiterbildungen haben?
Oder ist hier der Staat wieder auf dem gleichen Trip wie beim glücksspiel auch, dass hier ordentlich geld zu verdienen ist und es demnach nur dem Staat ermöglicht wird?
(Ich weiß dass Banken auch geld verleihen. Aber die haben auch bankenlizenzen und so und demnach die "Erlaubnis" von Papa Staat)
3 Antworten
Anbei ein paar diesbezüglich hilfreiche Links
Das Betreiben von Bankgeschäften ohne die erforderliche Erlaubnis ist strafbar:
Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) § 54 Verbotene Geschäfte, Handeln ohne Erlaubnis(1) Wer
- Geschäfte betreibt, die nach § 3, auch in Verbindung mit § 53b Abs. 3 Satz 1 oder 2, verboten sind, oder
- ohne Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 Satz 1 Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(1a) Ebenso wird bestraft, wer ohne Zulassung nach Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (ABl. L 201 vom 27.7.2012, S. 1) eine Clearingdienstleistung erbringt.
(1b) Ebenso wird bestraft, wer ohne die erforderliche Zulassung nach Artikel 16 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 eine Zentralverwahrertätigkeit ausübt.
(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Du kannst eine bank aufmachen. Nur wenn du die Kredite zu sehr teuren Konditionen gibts fällt das unter Wucher und ist strafbar
Geldverleih gegen Zinsen bedarf einer Banklizenz. "Private Geldverleiher" bewegen sich alle am Rande der Illegalität.
Das Tatbestandsmerkmal gewerbsmäßig setzt die Vereinnahmung von Zinsen noch nicht mal voraus - ist für den Verleiher mit der - auch zinslosen - Kreditgewährung irgendein Nutzen verbunden (z. B. Absatzförderung) erfüllt dies die Gewinnerzielungsabsicht.
oh okay O_o