Geldverleiher werden, was ist formal notwendig?

3 Antworten

Anbei ein paar diesbezüglich hilfreiche Links

https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Merkblatt/BA/dl_170720_checklist_erlaubnisverfahren.html

https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_090108_tatbestand_kreditgeschaeft.html

Das Betreiben von Bankgeschäften ohne die erforderliche Erlaubnis ist strafbar:

Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) § 54 Verbotene Geschäfte, Handeln ohne Erlaubnis

(1) Wer

  1. Geschäfte betreibt, die nach § 3, auch in Verbindung mit § 53b Abs. 3 Satz 1 oder 2, verboten sind, oder
  2. ohne Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 Satz 1 Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(1a) Ebenso wird bestraft, wer ohne Zulassung nach Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (ABl. L 201 vom 27.7.2012, S. 1) eine Clearingdienstleistung erbringt.

(1b) Ebenso wird bestraft, wer ohne die erforderliche Zulassung nach Artikel 16 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 eine Zentralverwahrertätigkeit ausübt.

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Du kannst eine bank aufmachen. Nur wenn du die Kredite zu sehr teuren Konditionen gibts fällt das unter Wucher und ist strafbar

Geldverleih gegen Zinsen bedarf einer Banklizenz. "Private Geldverleiher" bewegen sich alle am Rande der Illegalität.

Sachse69  04.08.2018, 18:19

Das Tatbestandsmerkmal gewerbsmäßig setzt die Vereinnahmung von Zinsen noch nicht mal voraus - ist für den Verleiher mit der - auch zinslosen - Kreditgewährung irgendein Nutzen verbunden (z. B. Absatzförderung) erfüllt dies die Gewinnerzielungsabsicht.

densch1248 
Beitragsersteller
 04.08.2018, 14:51

oh okay O_o