Geldstrafe für Jugendliche
Wer bezahlt eigentlich, wenn ein Jugendlicher eine Geldstrafe bekommt ,z.B. weil er unter Alkohol Mofa gefahren ist und erwischt wurde? Der Jugendliche hat noch kein Einkommen. Sind dann die Eltern dran oder wird gewartet bis der Jugendliche ein Einkommen hat? Wenn in Tagessätzen gemessen wird dürfte einer ohne Einkommen ja gar keine Geldstrafe bekommen oder? Was aber ist, wenn der Alkoholpegel so niedrig war, dass es "nur" eine Ordnungswidrigkeit war und somit eine Geldbuße die sich ja nicht am Einkommen bemisst?
2 Antworten
Eine Geldstrafe gibt es für Jugendliche nicht. Wenn ein Strafverfahren gegen einen Jugendlichen eingeleitet wird, kommt das JGG (Jugendgerichtsgesetz) zur Anwendung. Hier hat der Jugendrichter zwar die Möglichkeit, eine Geldauflage gegen einen Jugendlichen zu verhängen. Das wird er aber nur dann tun, wenn dieser auch tatsächlich über eigenes Einkommen verfügt, also in der Regel Auszubildender ist. Es ist eigentlich nur die Ausweichlösung für arbeitende Jugendliche, die auch gar nicht die Zeit für Sozialstunden haben. Wenn im Rahmen eines Strafverfahrens ein Jugendlicher Geld bezahlen soll, dann muß er es jedenfalls immer selbst tun und nicht seine Eltern oder sonst wie. In einem Ordnungswidrigkeitsverfahren (häufig: Schulversäumnisse) gibt es bei Jugendlichen die Möglichkeit, daß die Geldbuße im Nachhinein vom Jugendrichter in eine Arbeitsauflage umgewandelt wird. Üblicherweise wird hier eine Stunde Arbeit a 5,-€ zugrunde gelegt.
Das ist ganz klar an die strafmündigkeit des betroffenen gebunden, Geldstrafen werden bei Jugendlichen sehr oft in Form von gemeinnützigen Arbeitsstunden gegeben die du dann in einer bestimmten Zeit bei einer entsprechenden Institution abarbeiten musst. Bei Ordnungswidrigkeiten ist das nicht so, da diese aber nur mit relativ geringfügigen Ordnungsgeldern versehen werden sind diese auch von jugendlichen in Form von Zahlungen abzuleisten
Nein wie gesagt wenn eine Geldstrafe vorgesehen ist dann kann diese durch die Arbeitsstunden beglichen werden die gesamtstrafe wird einfach durch einen Stundensatz geteilt woraus sich dann die Anzahl zu leistender Arbeitsstunden ergibt
Ja, habe mich auch falsch ausgedrückt in meinem Kommentar. Ich wollte nicht sagen "Strafe" sondern "Bußgelder bei Wiederholungstätern". Wurde dann aber schon durch Skyfly ausführlich geklärt.
Ja, aber z.B im Bereich Alkohol können die Strafen auch schonmal recht hoch sein. Insbesondere bei Widerholungstätern. Wird der Jugendliche dann später zur Kasse gebeten? Ansonsten bliebe ja nur eine Ersatzfreiheitsstrafe.