Geldstrafe bei Übernachtung im Einkaufszentrum?
Hey, also ich und meine Freundin lieben das Boulevard. Es schließt um 22 Uhr. Jetzt haben wir uns gefragt, was würde passieren wenn wir länger dort bleiben würden. Z.B. wenn wir uns verstecken würden und (ich weiß das klinkt voll durchgeknallt) dort übernachten wollen würden? Wenn wir erwischt werden gibt es dann eine Geldstrafe oder Strafanzeige?
Ich weiß die Frage ich absolut außergewöhnlich
Vlt. könnt ihr mir trotzdem helfen
xoxo Honey
11 Antworten
Hallo,
das Gebäude ist definitiv alarmgesichert. Und wenn die Polizei anrückt, steht es schlecht um euch. Dann könnt ihr diesen Einsatz nämlich Zahlen.Und eine Anzeige kassiert ihr obendrein.
Was bringt Euch das denn nun? Eine ganze Nacht in einem Einkaufszentrum rum liegen? Ja, es kann eine Strafe geben. Wegen Hausfriedensbruch, Einbruch, Diebstahl, Sachbeschädigung usw. Da gibt es bestimmt auch einen Sicherheitsdienst. Wenn Euch der in der Nacht erwischt bekommt ihr richtig Ärger.
Das ist verboten, da ihr euch letztlich unbefugten Eintritt in ein geschlossenes Geschäft verschafft.
Vermutlich löst ihr bei der geringsten Bewegung eine Alarmanlage aus und dann kommt der Sicherheitsdienst oder die Polizei. Die unterstellen Euch dann versuchten Diebstahl - und hier ist bereits der Versuch strafbar. Mindestens müsst ihr aber für die Kosten des Einsatzes aufkommen und mit einer Strafe wegen Hausfriedensbruch rechnen.
Und dann antwortest Du quasi genau dasselbe? Sehr schlau....
Das Delikt heißt "Hausfriedensbruch". Der Grundeigentümer kann durchaus Strafanzeige stellen.
Das halte ich fuer totalen Quatsch.