Geldspielautomaten aufstellen, welche Genehmigung?

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Du brauchst eine Aufstellererlaubnis nach § 33c Abs. 1 GewO, die dir grundsätzlich das Aufstellen von Geldspielgeräten erlaubt. Weiterhin brauchst du die sogenannte Geeignetheitsbescheinigung nach § 33c Abs. 3 GewO, in der bestätigt wird, dass das Geldspielgerät in diesem speziellen Raum aufgestellt werden darf. Beides gibt es beim Gewerbeamt (in manchen Städten gehört das zum Ordnungsamt).

Es gibt doch schon zu viele spielsüchtige Menschen.

Willst Du mit dazu beitragen, dass Menschen ihr Geld verzocken??

rotlichtmieze 
Beitragsersteller
 28.03.2013, 11:13

Mit dem Hintergedanken dürfte niemand ein Geschäft eröffnen, denn Süchte gibt es nicht nur bei Geldspielern.

Eine persönliche Automatenaufstellerlaubnis und eine Bestätigung, daß der geplante Aufstellort auch tatsächlich geeignet ist. Frage mal beim Ordnungsamt, dort hilft man Dir weiter.