Bekommt man bei einer Pauschalmiete kein Geld zurück an Energie am Jahresende?

BILD - (Nebenkosten, Pauschalmiete)

4 Antworten

Wenn dort geschrieben steht, dass Du Vorauszahlungen für Betriebskosten leistest und der Vermieter verpflichtet ist, hierüber jährlich abzurechnen, dann handelt es sich nicht um eine Pauschalmiete.

Der Vermieter muss Dir eine Betriebskostenabrechnung erstellen und Dir ggfs. ein Guthaben erstatten, wenn die Vorauszahlungen zu hoch waren.

RhinO1991 
Beitragsersteller
 29.12.2016, 13:12

Es ist eine möblierte Wohnung. Trotzdem sagt das Bild, dass ich Recht auf Geld habe, wenn Vorauszahlungen hoch waren?

ChristianLE  29.12.2016, 13:15
@RhinO1991

Es ist eine möblierte Wohnung.

 

Das spielt für die Erstellung einer Betriebskostenabrechnung keine Rolle.

 Trotzdem sagt das Bild, dass ich Recht auf Geld habe, wenn Vorauszahlungen hoch waren?

 

Korrekt. Was steht denn im Mietvertrag konkret zur Zusammensetzung der Miete? Es ist irritierend, dass Du eine Kaltmiete inklusive Strom, Heizung, Internet zahlst, aber laut dem Bild Vorauszahlungen vereinbart sind.

Wie kommst du auf Pauschalmiete? Dein Foto besagt, dass  über Vorauszahlungen abgerechnet wird. Demzufolge bekommst du Geld zurück, wenn deine Kosten niedriger als kalkulativ veranschlagt wurden.

Wenn es Mängel in der Beheizbarkeit gab/gibt, kannst du aktuell die Miete mindern, das hat aber mit der Betriebskostenabrechnung absolut nichts zu tun.

anitari  30.12.2016, 07:43

Es scheint aber eine Inklusivmiete vereinbart zu sein.

albatros  30.12.2016, 11:13
@anitari

Ich habe den Eindruck, dass der Vermieter hier fälschlicherweise anstelle von Gesamtmiete "Grundmiete" geschrieben hat. Auch sonst gibt es ein Kauderwelsch und Widersprüche en mass.

Ich lese und verstehe, (in Klartext übersetzt), dass  hier monatliche Vorauszahlungen vereinbart wurden und darüber abgerechnet wird.

Auch wenn die BK nicht beziffert sind, meine ich, dass die Gesamtmiete wohl die 485 EUR betreffen.

Aber hier müsste uns der FS verraten, was er den monatlich insgesamt dem Vermieter zahlt. Dann wäre die Lage zumindest etwas aufgehellt.

RhinO1991 
Beitragsersteller
 30.12.2016, 12:45
@albatros

485€ natürlich

Das steht auf der ersten Seite

§Mietzins und Nebenkosten

Die monatliche Grundmiete beträgt 485€ inkl. nebenkosten, strom, wlan

Neben der Miete trägt der Mieter die betriebskosten i.s.d. Betriebkostenverordnung (Betr. KV s. ANLAGE 1)

Auf diese Betriebskosten ist eine monatliche Vorauszahlung von (nichts eibgetragen) zu zahlen

Insgesamt sind vom Mieter zu bezahlen 485€

anitari  30.12.2016, 07:47

Wenn bei monatliche Vorauszahlungen nichts eingetragen ist, ist mit den 485 € alles abgegolten. Keine Abrechnung, keine Nachzahlung und auch keine Gutschrift.

Das ist in Ordnung, wenn es eine Wohnung in einem 2FH ist in dem, neben dir, auch der Vermieter wohnt.

Ansonsten muß zumindest über die Heizkosten abgerechnet werden.

RhinO1991 
Beitragsersteller
 31.12.2016, 15:18
@anitari

Ok das stimmt. Woher hast du diese infos?

Ist eine Pauschalmiete oder Betriebskostenpauschale vereinbart muß der Vermieter keine Abrechnung erstellen.

Das muß er nur wenn vertraglich monatliche Vorauszahlungen für Betriebskosten vereinbart sind.

Die kaltmiete wird inkl. Internet, Strom, Heizung bezahlt.

Lade bitte diesen Teil des Vertrages hoch. In einer Antwort. Persönliche Daten unkenntlich machen.

RhinO1991 
Beitragsersteller
 30.12.2016, 00:24

§Mietzins und Nebenkosten

Die monatliche Grundmiete beträgt 485€ inkl. nebenkosten, strom, wlan

Neben der Miete trägt der Mieter die betriebskosten i.s.d. Betriebkostenverordnung (Betr. KV s. ANLAGE 1)

Auf diese Betriebskosten ist eine monatliche Vorauszahlung von (nichts eibgetragen) zu zahlen

Insgesamt sind vom Mieter zu bezahlen 485€