Geld vom Zahnarzt zurück, da kein zufriedenstellendes Ergebnis (Zahnkronen)?

9 Antworten

Zurückforden kann man natürlich nur den Teil, den man selbst bezahlt hat. Davon abgesehen, ist das beim Zahnarzt auch nicth viel anders, als bei anderen Reklamationen: Man schreibt dem Zahnarzt, daß man mit seiner Leistung unzufrieden ist und fordert Nachbesserung oder Preisminderung. Der Zahnarzt wird sagen, das er nichts zahlen will, weil alles top ist. Dann musst Du den Zahnarzt verklagen. Das Gericht wird einen Gutachter beauftragen. Gerichts. und Gutachterkosten muss der Kläger (also ihr) erst mal auslegen. Wenn ihr am Ende tatsächlich gewinnen solltet, muß der Zahnarzt das alles bezahlen. Wenn es auf einen Vergleich hinausläuft (was wahrscheinlich ist) müssen der Zahnarzt und ihr euch die Kosten teilen. Unterm Strich wäre es dann also besser gewesen, nichts zu machen.

Aber wendet euch doch mal an die Krankenkasse, die auch was bezahlt hat. Wenn die nun für ihren Teil eine Rückzahlung des Zahnarztes erhalten würden, könnte ihr ja immer noch für euren Teil Anspüche stellen.


Nun ist diese zweite Behandlung auch nicht zufriedenstellend, da die Farbe der Kronen von den echten Zähnen abweicht.

Nun du hast hier natürlich die Möglichkeit, ein Gutachten erstellen zu lassen, woraus klar erkennbar sein muss, dass der Zahnarzt bewusst die falsche Zahnfarbe ausgesucht hat.

Man sollte jedoch dabei beachten, dass man die Zähne in der Farbe meist nur anpassen kann - genau die gleiche Zahnfarbe zu treffen ist nicht immer möglich.

Die Person soll sich mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen.
Diese wird einen Gutachter beauftragen. Alles andere geht dann seinen Weg. Aber jetzt ist Eile angesagt. Der Zahnarzt hat eine Gewährleistungspflicht von 2 Jahren!

Wenn der Gutachter entscheidet, daß die Kronen neu gemacht werden müssen und es für den Patienten nicht zumutbar ist, sich die Krone von dem gleichen ZA erneuern zu lassen, dann bekommt nicht nur die Krankenkasse ihren Anteil wieder, sondern auch der Patient.

Ist eigentlich nicht möglich. Höchstens Klage gegen den Zahnarzt vor Gericht, aber Anwaltskosten, Gutachten müssen erstellt werden - und die Aussicht auf Erfolg ist ziemlich gering.

Du brauchst auf jeden Fall ein Gutachten von einem vereidigten und bei Gericht zugelassenen Gutachter!

Lass dich anwaltlich beraten!