Geld unterm Kopfkissen
Hallo, möchte mir einmal paar Ratschläge kommentieren lassen. Das Problem ist wir sind vier Geschwister und haben geerbt zwei Brüder bekommen Hartz4 wollen das Erbe ausschlagen weil es ja sonst angerechnet wird und das wir dann den das Geld so geben und sich das so zu sagen unterm Kopfkissen stecken. Meine Frage würde man sich dann strafbar machen?
4 Antworten
Sowas nennt sich Betrug. Die Jobcenter sind ziemlich schnell mit Anzeigen, wenn es um sowas geht, manchmal auch schon, wenn sie eine unklare Buchung auf einem Konto sehen oder "freundliche" Nachbarn anonyme Hinweise über "plötzlich viel Geld" abgeben.
Es ist aber schon riskant, ein Vermögen nicht anzunehmen, weil man sich damit in den Bereich der Pflichtverletzungen begibt, die Sanktionen zur Folge haben können.
§ 31 (2) SGB II:
(2) Eine Pflichtverletzung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist auch anzunehmen, wenn 1. sie nach Vollendung des 18. Lebensjahres ihr Einkommen oder Vermögen in der Absicht vermindert haben, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung des Arbeitslosengeldes II herbeizuführen,...
Ach ja, ganz vergessen: Die juristisch saubere Variante ist übrigens, sich ohne Nennung von Gründen beim Jobcenter abzumelden, Erbe antreten, auszahlen lassen, von dem Geld leben (und nein, da ist man nicht auf die Regelsatzhöhe angewiesen, da kann man auch 10.000 in vier Monaten mit Reisen loswerden) und, falls wieder benötigt, neuen Antrag stellen.
Die Hartz4-Brüder machen sich strafbar, wenn sie Geld annehmen, ohne es anzugeben. Das ist ja klar. Und es ist auch in höchtem Maße unmoralisch! Wir Steuerzahler sollen weiter blechen, damit die Leute ihr Geld unterm Kopfkissen horten können? Denk mal über den Begriff Solidargemeinschaft nach, oder, wenn du ihn nicht kennt, was ich vermute, google ihn.
Also zum einen nehme ich ja an, dass, wer hier fragt und nicht seinen Anwalt, dass so jemanden nicht um hohe Summen geht.
Und bei der Frage einer Erbschaft vergisst du etwas: den Willen des Erblassers. Darüber kann man viel spekulieren, aber die Anrechnung der Erbschaft auf den laufenden Bezug ist ein Erbe an den ominösen "Steuerzahler". Man sollte zumindest mal in Erwägung ziehen, dass das nicht die Absicht war, die dahinter steckt, wenn man mit großen Tönen die Moralkeule schwingt.
Ich sehe darin durchaus ein juristisches Problem, weil in solchen Fällen eindeutig am legendären und nicht unwichtigen "Letzten Willen" einer Person vorbei entschieden wird.
Sozialbetrug wird so viel ich weiß sogar mit Haft bestraft. Damit ist nicht zu spaßen.
wenn das rauskommt ja!!!!!!!